Format:
1 Online-Ressource (431 S.)
Edition:
1. Aufl
ISBN:
9783428513185
Note:
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung - 2. Teil: Historische Ausgangslage: Entwicklungen zur Zeit des Nationalsozialismus - Kunstrestitution durch die Alliierten nach Kriegsende - Verbringung deutscher Kulturgüter in die Sowjetunion - Rückgabe von Kunstgegenständen in den 50er Jahren - Entwicklung in den 90er Jahren - 3. Teil: Behandlung der Rückführungsfrage in Russland und Deutschland: Rechtslage nach russischem Recht - Rechtsposition der Bundesrepublik Deutschland - 4. Teil: Völkerrechtliche Beurteilung ex ante: Besatzungsregime in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg - Grundsätzliche Geltung und Anwendbarkeit des Völkerrechts - Völkervertragsrechtliche Vorgaben - Völkergewohnheitsrechtliche Vorgaben - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Schlussfolgerung - 5. Teil: Völkerrechtliche Beurteilung ex post: Völkerrechtliche Einwendungen - Neuere völkerrechtliche Vereinbarungen - Ergebnis - 6. Teil: Schlussbemerkung - Literatur, Dokumentensammlungen - Sach- und Personenregister
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Main description: Elena Syssoeva befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit Russland völkerrechtlich verpflichtet ist, die infolge des 2. Weltkrieges in die UdSSR verbrachten deutschen Kulturgüter zurückzugeben. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass die Wegnahme deutscher Kulturgüter nach dem 2. Weltkrieg nur im Rahmen der sogenannten kulturellen Substitution zulässig war, die ihrerseits formellen und materiellen Anforderungen unterliegt. Die formellen Voraussetzungen einer Substitution resultieren aus ihrer dogmatischen Einordnung als eine der Rechtsfolgen des völkerrechtlichen Wiedergutmachungsanspruchs. Sofern man nicht von der Möglichkeit einer globalen Substitution Gebrauch macht, werden die materiellen Voraussetzungen durch das Äquivalenzprinzip bestimmt. Da eine Substitution im Gegensatz zur allgemeinen Reparation weniger dem wirtschaftlichen Wert als vielmehr dem Affektionsinteresse an verlorengegangenem Kulturgut Rechnung tragen soll, zielt sie auf Ersatz eines im Krieg verlorenen Kulturgutes durch ein äquivalentes Objekt. Allerdings räumt das Völkerrecht bestimmten Kulturgüterarten den Status von nicht substitutionsfähigen Kulturgütern ein und schützt sie daher auch im Rahmen einer Substitution gegen Wegnahme. Darunter fallen Kulturgüter mit enger traditioneller und historischer Verbundenheit zu dem substitutionspflichtigen Staat, Kulturgüter mit besonderem Symbolgehalt, religiöse Gegenstände, Archivalien sowie Kulturgüter aus Privatbesitz. Ferner wird der Substitutionsgrundsatz durch das Prinzip der Integrität historisch gewachsener Sammlungen eingeschränkt. Sofern Kulturgüter nicht im Einklang mit den substitutionsrechtlichen Grundsätzen in die UdSSR verbracht wurden, besteht ein Rückerstattungsanspruch gegen Russland
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Review quote: "[...] Die Verfasserin untersucht und analysiert die maßgeblichen völkerrechtlichen Gesichtspunkte, um die aufgeworfene Rechtsfrage zu lösen. Zunächst wird der historische Hintergrund der Problematik beleuchtet: von den Entwicklungen zur Zeit des Nationalsozialismus über die unmittelbare Nachkriegszeit bis zu den 90er Jahren. Im nächsten Teil der Studie werden die jeweiligen Rechtspositionen der russischen bzw. der deutschen Seite dargestellt. Danach werden diese Positionen einer akribischen, detaillierten und argumentationsreichen völkerrechtlichen Würdigung unterzogen. Zur Veranschaulichung: Allein unter dem Aspekt völkergewohnheitsrechtlicher Vorgaben geht die Verfasserin auf über 120 verschiedene rechtliche Gesichtspunkte ein, eine bewundernswert reichhaltige und logisch geordnete Argumentation. --
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Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass die Wegnahme deutscher Kulturgüter nach dem Zweiten Weltkrieg nur im Rahmen der sog. kulturellen Substitution zulässig war, deren materiellrechtliche Voraussetzung durch das Äquilvalenzprinzip bestimmt wird. Da im Gegensatz zur Reparation die Substitution sich weniger am wirtschaftlichen Wert des konkret verloren gegangenen oder zerstörten Kunstgegenstandes orientiert, als an dem Affektionsinteresse, richtet sich der Anspruch auf die Herausgabe eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes. Äquivalent ist ein Ersatzobjekt, wenn es derselben Kunstgattung, Kunstepoche und derselben nationalen Provenienz angehört wie der originäre Kunstgegenstand. Verfügt der ausgleichpflichtige Staat nicht über ein äquivalentes Ersatzobjekt, so richtet sich der Anspruch lediglich auf Entschädigung in Geld. --
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Soweit die deutschen Kulturgüter als Kriegsbeute oder als allgemeine Reparationsleistungen in die Sowjetunion verbracht wurden, war dies unrechtmäßig mit der Folge, dass ein Restitutionsanspruch der deutschen Seite besteht. Russland darf dagegen diejenigen Kulturgüter behalten, die ihm zum Zwecke der kulturellen Restitution zustehen. Mit dieser Formel gelingt der Autorin ein ausgewogener Kompromissvorschlag für beide Seiten. Allerdings sind mit der Einigung auf diese Formel die kulturgüterrechtlichen Streitigkeiten noch lange nicht beendet. Vielmehr verlangt der Substitutionsgrundsatz eine Betrachtung der konkreten Einzelkunstwerke, die gegeneinander auszugleichen sind. Das dürfte den beteiligten Verhandlungspartnern auf Jahre und Jahrzehnte ausreichend Beschäftigung garantieren. --
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Die sorgfältige wissenschaftliche Vorgehensweise der Autorin erweist sich auch an dem mehr als dreißig Seiten umfassenden Literaturverzeichnis, das neben der einschlägigen deutschen und englischen auch die russische Literatur einbezieht. Ein Vorteil der Untersuchung liegt gewiss in dem Umstand, dass die Autorin die deutsche und die russische Sprache gleichermaßen beherrscht und demnach nicht nur deutschsprachige Dokumente, sondern auch solche in russischer Sprache versteht und in die Untersuchung einbeziehen konnte. Dies war sicherlich eine Voraussetzung, um zu einem ausgewogenen Lösungsvorschlag zu kommen, wie es der Verfasserin gelang. -- Mein Gesamturteil: eine beeindruckende, fakten- und argumentationsreiche Studie, die in die Tiefe der Auseinandersetzung über die 'Beutekunst' führt und einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion (und hoffentlich auch der bilateralen Verhandlungen) leistet." Prof. Dr. Franz Thedieck, in: Archiv für Urheber- und Medienrecht, 1/2007
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Dissertationsschrift, --Zugl.: @
Additional Edition:
Erscheint auch als Druck-Ausgabe, Paperback ISBN 978-3-428-11318-7
Language:
German
Subjects:
Law
Keywords:
Deutschland
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Kulturgut
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Kriegsbeute
;
Zweiter Weltkrieg
;
Restitution
;
Sowjetunion
;
Geschichte
;
Deutschland
;
Kulturgut
;
Kriegsbeute
;
Zweiter Weltkrieg
;
Restitution
;
Russland
;
Sowjetunion
;
Kulturgut
;
Kriegsbeute
;
Russland
;
Restitution
;
Deutschland
;
Kulturgut
;
Kriegsbeute
;
Restitution
;
Völkerrecht
;
Deutschland
;
Kulturgüterschutz
;
Krieg
;
Geschichte 1939-1945
;
Sowjetunion
;
Kulturgüterschutz
;
Krieg
;
Geschichte 1939-1945
;
Hochschulschrift
URL:
Volltext
(lizenzpflichtig)
Author information:
Syssoeva, Elena
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