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  • 1
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    Stuttgart : Kröner
    UID:
    gbv_135751888
    Format: V, 264 S.
    Note: In Fraktur
    Language: German
    Keywords: Deutschland ; Geschichte
    Author information: Menzel, Wolfgang 1798-1873
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 2
    Book
    Book
    Stuttgart : Kröner
    UID:
    b3kat_BV020516149
    Format: V, 264 S. , 8
    Additional Edition: Elektronische Reproduktion München : Bayerische Staatsbibliothek, 2011 urn:nbn:de:bvb:12-bsb10560279-2
    Language: German
    Subjects: German Studies
    RVK:
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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  • 3
    Online Resource
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    Berlin ; : De Gruyter,
    UID:
    edocfu_9959673806402883
    Format: 1 online resource (XII, 467 p.)
    Edition: Reprint 2020
    ISBN: 9783112336328
    Series Statement: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen ; Band 107
    Note: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 107 -- , Frontmatter -- , Inhalt -- , 1. Bürgerliches Recht 1. Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schnl-Direktoren und -Vorsteher bezieht. -- , 1. Das bremische Gesetz vom 9. Oktober 1919 betr. Wahl der Schulleiter (Nr. 79 des Gesetzblattes der freien Hansestadt Bremen) verstößt gegen Art. 129 RVerf., insoweit es sich auf die bei seinem Inkrafttreten im Amte befindlichen Schnl-Direktoren und -Vorsteher bezieht. -- , 2. 1. Kann ein widerrufliches Akkreditiv noch widerrufen werde«, wenn die Bank die von ihr übernommenen Leistungen bewirkt hat? 2. Kann die Bank gegenüber dem Begünstigten ungerechtfertigte Bereicherung einwenden, wenn sie wissentlich von ihrem Bestätigungsschreiben abgewicheu ist? -- , 3. Kaun der Verkäufer mit dem Einwand, der Käufer habe mit der gekauften Ware verbotenen Kettenhandel treiben wollen, noch gehört werde«, wenn der Verkäufer die Erfüllung bereits endgültig verweigert und der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern erklärt hatte, bevor der Verkäufer von den angeblich nnlanterev Absichten des Käufers Kenntnis erlangte? -- , 4. Wird durch die Verlängerung der Schutzdauer von Patenten auch die Frist zur Erhebung der Nichtigkeitsklage eutsprecheud verlängert? -- , 5. 1. Kann noch auf Leistung erkannt werden, wenn ihre Unmöglichkeit zur Zeit der Urteilsfällung feststeht? 2. Kanu sich der Schuldner gegenüber der Klage aus § 283 BGB. auf eine vor Erlaß des LeistungSarteilS eingetretene, von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit berufen, oder ist er gemäß § 767 ZPO. mit diesem Einwand ausgeschlossen? -- , 6. 1. Ist der auf Lieferung der verkauften Ware gegen Zahlung des Vertragspreises verklagte Verkäufer, wenn er einen ausdrücklichen Einwand wegen der inzwischen eingctreteuen Geldentwertung nicht erhoben hat, unter allen Umständen antragsgemäß zu verurteilen? 2. Geht der im Liefernngsverznge befindliche Verkäufer durch seinen Verzug des Rechts, fich anf die seit dem Kaufabschluß eingetretene Markentwertung zu berufen, ohne weiteres verlustig? -- , 7. Kann der Differenzeinwand gegen ein Termingeschäft in Banmwolle erhoben werden, das der Käufer oder Verkäufer von Baumwolle lediglich deshalb abschließt, um für das Risiko eines effektiv auszuführenden LiefernngSgefchäflS Sicherung oder Deckung zu erlangen? -- , 8. Mit welcher Genauigkeit find im Eiseobahnfrachtbrief diejenigen Güter zu bezeichnen, deren Abfertigung nach einem Spezialtarif erfolgen soll? -- , 9. Uber dm Begriff der Kenntnis, durch welche die Anfechtungstift des § 664 Abf. 3 ZPO in Lauf gesetzt wird. -- , 10. Erlischt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn sie ihr Geschäft mit der Firma veräußert? -- , 11. Wann kann in der Prolongation eines Wechsels eine Novation gesehen werden und zu wessen Gunsten wirkt sie? -- , 12. 1. Darf ein Bankier Wertpapiere, für die er von seinem Kunden volle Bezahlung erhalten hat, in einem für seine Berbindlichkciten haftenden ausländischen Depot belassen, ohne dem ausländischen Bankier anzuzeigen, daß die Wertpapiere fremdes Eigentum sind? 2. Zur Anwendung des § 8 des Depotgesetzes. -- , 13. 1. Unwirksamkeit der in einem prlvatschriftlichen Vertrag eingegangenen Verpflichtung zur rechtsverbindlichen Einräumung eine» Vorkaufsrechts an einem Grundstück und des mit dieser Verpflichtung verbundenen Strafversprechens. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß ein Rechtsgeschäft anch ohne den in ihm euthaltenen nichtigen Teil vorgenommen sein würde? -- , 14. 1. Lassen sich Schadensersatzauspriiche für Postsendungen, deren Verlust oder Beschädigung auf Dienstpfltchtverletzungen von Postbeamten zuruckjuführen ist, nnabhängig von den Vorschriften des ReichSpostgesetzes vom 28. Oktober 1871 auS Art. 131 der Reichs- Verfassung in Verbindung mit dem Reichshaftnngsgesetze vom 22. Mai 1910 herleiten? 2. An welche Voraussetzungen knüpft Art. II des Gesetzes vom 11. März 1921 die Unzulässigkeit der Berufung? -- , 15. Stehen die Bestimmungen des Bersailler Vertrags der Einklagung eines in Deutschland befindlichen, von der Londoner Zweigniederlaffnng einer deutschen Bank akzeptierten Wechsels durch den deutschen Gläubiger gegen die deutsche Hauptniederlassung der Bank entgegen? -- , 16. Ist durch den Friedensvertrag mit den Vereinigten Staaten voll Amerika die Frist zur Erhebuug der Patentnichtigkeitsklage für nordamerikanische Staatsangehörige ohne weiteres in der Weise verläugert, wie cs der Art. 307 des Versailler Vertrags Vorsicht? -- , 17. Muß die Berufungssumme «ach Maßgabe der EutlastongSverordnullgeu vom 9. September 1915 uad 18. Mai 1916, sowie des Gesetzes vom 11. März 1921 noch zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung als Bedingung der Zulässigkeit der Berufuug vorhanden sein? -- , 18. Ist gegen die Entscheidung auf den Antrag der Prozeß-artei, gemäß 8 89 Satz 3 APO. den Prozeßvertreter des Gegners zum Ersatz von Prozeßkosten zu verurteilen, die Berufung oder die sofortige Beschwerde das gegebene Rechtsmittel? -- , 19. 1. Zum Begriff der durch den Krieg verursachten Personeuschädeu im Siune des PersoneuschädengesetzeS vom 15. Juli 1922. 2. Wird durch die Borschrifteu der § 18 des vorbezeichneten Gesetzes in Verbindung mit denen des ReichsversorgnngsgesetzeS vom 12. Mai 1920 die Geltendmachung von SchadenSersayanspruchen gegen das Reich ans Grund des Art. 131 der Reichsverfassung ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 1 des ReichStuumltschadeuSgesetzes vom 12. Mai 1920 vorliegen? -- , 20. Sind für Ansprüche gegen Kommunalverbände wegen Amtspflichtverletzungen ihrer Beamten die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig? -- , 21. Gewährt der Verfilmungsvertrag dem Verfasser des Filmmanusiripts einen Anspruch gegen den Filmhersteller auf Herstellung und Vertrieb des Films? -- , 22. Liegt ein Verstoß gegen § 252 Abs. 1 Satz 1 HGB. in dem Beschluß der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft, wonach nen nnSzngebende.BorzugSaktien an einen Bankverein begeben werden sollen gegen dessen Verpflichtung, die Vorzugsaktien während einer Eperrfnft von 10 Jahren nicht au den Markt zu bringen und während dieser Zeit beim Borliegeu übereinstimmender Beschlüsse von Vorstand und AufstchtSrat das Stimmrecht nur im Einklang mit diesen Beschlüssen auSznübeil? -- , 23. Unter welchen Umständen kann ein Verstoß gegen die guten Sitten in einem die Erhöhung des Grundkapitals aussprechenden Generalversammlungsbeschluß einer Aktiengesellschaft gefunden werden? -- , 24. Stellung des deutsch-polnischen Gemischten SchiedSgerichtShofs — Art. 3O4b des Versailler Vertrags — gegenüber den ordentlichen Gerichten. Znlässigleit des Rechtswegs oder sachliche Zuständigkeit? -- , 25. 1. Kaun der Gläubiger einer Darkehenshypolhek wegen der starken Entwertung des deutschen Papiergeldes die Aufwertung seiner Hypothekeuforderung beanspruchen, insbesondere die Erteilung der LöschuugSbewilliguug und die Herausgabe des Hypothekenbriefs verweigern, wenn ihm nur der Nennwert seiner Forderung in Papiergeld angeboten wird? 2. Waren im ehemaligen Schutzgebiete Deutsch-Südwestafrika die NeichSbankuoten und die Reichskasseuscheine gesetzliche Zahlungsmittel? -- , 26. Zur Frage des Fortbesteheus deutscher Aktieugesellschafteu, die bei Inkrafttreten des Bersailler Vertrags in Elsaß-Lothringen ihren Sitz hatten und von Frankreich nicht als „elsaß-lothringisch" anerkannt wurden. -- , 27, Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, insbesondere bei Rrklamegegensiänden. Muß bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters der Gebrauchszweck ausdrücklich angegeben werdeu? -- , 28. Ist das Neichsgesetz vom 28. April 1920, betreffend die Grundschulen und Aushebung der Vorschulen, nur ein Grundsatz- und Rlchtliniengrsetz oder gewährt es einen Rechtsanspruch? -- , 29. 1. In welcher Frist muß der Werklieferer die für den Fall der Steigerung der Herstellungskosten vorbehaltene Preiserhöhung anfordern? 2. Was ist unter „übernommenen Zahlungsverpflichtungen" zu verstehen? 3. , Steht dem Werklieferer, der fich deu Rücktritt vom Vertrag ausbedungen hat, falls der Besteller gewisse Vertragsbestimmungen nicht einhalte, das Recht zum Rücktritt nach dem Eintritt solcher Bertragswidrigkeiten zeitlich uneingeschränkt zu? 4. Einfluß von Teilvorauszahlungen bei vertraglicher Preiserhöhung, die durch die Geldentwertung verursacht wurde. -- , Werklieferungsvertrag. Geldentwertung. Vorbehalt deS Rücktritts vom Vertrag -- , 31. Was hat eine deutsche LebenSverficherungsgesellschaft auf Grund von Berträgen zu zahle», welche sie tu fremder Währung abgeschlossen hat? -- , 32. 1. Mit welchem Zeitpunkt ist die auf Grund des Art. 48 RVerf. erlassene Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 in Kraft getreten? 2. Kann das Verbot einer periodischen Druckschrift nach § 1 der vorbezeichneten Verordnung auf den Inhalt der vor dem Erlasse der Verordnung erschienenen Nummern gegrünvet wrrden? 3. Amtspflicht und Verschulden der mit der Ausführung der Verordnung betrauten Behörden. -- , 33. 1. Ist eine deutsche Bank, die eine Niederlassung in Deutsch- Ostafrika hatte, verpflichtet, ihre dort anSgegebenen Rnpicnuoten in Silber oder wenigstens nach dem Kurswert vou Silberrupien eiuzulöscn? 2. Ist das Recht des Erfüllungsortes für die Beurteilung vertraglicher Rechtsverhältnisse auch daun maßgebend, wenn das dort geltende Recht infolge Wegfalls der deutschen Staatshoheit gewechselt hat? -- , 34. 3it welchen Grenzen ist wegen eingetretener Geldentwertung dem Schuldner, auch dem säumigen, das Recht zuzusprewen, die Aufwertung der in Geld bestehenden Gegenleistung zu fordern und, falls der Gläubiger sie ablehnt, seine Sachleistung zu verweigern? -- , 35. 1. Findet daS Prenß. Tumultschadengesetz vom 11. März 1850 auf selbständige Gutsbezlrke Anwendung? w 2. Ist eine Haftung der Gemeinde, in deren Gebiete die Ansammlung oder von deren Bezirk aas der Überfall stattgefllllden hat, dann gegeben, wenn der Schaden in einem selbständigen GntSbezirk ungerichtet worden ist? -- , 36. 1. Kommt im Falle der Abtretung zur Einziehung für die Frage, ob der neue Gläubiger durch den Verzug des Schuldners Schaden erlitten hat, das innere Verhältnis des ersteren zu dem ursprünglichen Gläubiger in Betracht? 2. Kann, wenn der Schuldner einer auf die Zahlung von französischen Franken gerichteten Forderung in Verzug geraten und zwischen BerzugSeintritt und Zahlung der FrauleuknrS in Deutschland gesunken ist, als BrrzugSschadrn ohne weiteres der Kursunterschied in deutscher Mark gefordert werden? -- , 37. Rechtliche Bedeutung deS „Auszahlungsgeschiifts" im Bankverkehr, wenn die Auszahlung an einem ausländischen Orte erfolgen soll. Welche Pflichten entstehen für die beauftragte Bank bei Widerruf deS Allszahlungsauftrags? -- , 38. Kann der Unternehmer, der für die Güte des hergestelltev Werkes Garantie übernommen hat, die Beseitigung später eingetretener Mängel wegen der veränderten Wirtschaftslage verweigern? -- , 39. Kann die Feststellung im Sitzung-protokoll, wonach ein Beschluß verkündet wurde: eS solle eine Entscheidung in einem späteren Termin verkündet werden, durch den Nachweis entkräftet werden, daß der Beschluß dahin gelautet habe: die Sache werde zur weiteren Verhandlung auf jenen Termin vertagt, daß also da- Protokoll unrichtig fei? -- , 40. Ist ein Anwaltsverein eine Vereinigung von Arbeitgebern im Sinne von § 1 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 über Tarifverträge? -- , 41. Ist die Geldentwertung auch bei solchen Ansprüchen zu berücksichtigen, die nicht aus zweiseitigen Verträgen herrühren? -- , 42. 1. Kanu der Aufwertungseinwaud noch in der Revisionsinstanz mit Erfolg erhoben werden? 2. Schließt Liesernngsverzng des Verkäufers dessen Aufwertungseinwand aus? -- , 43. Kann der Verpächter die Lösung des Pachtverhältnisses wegen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen, solange noch ein billiger Ausgleich der beiderseitigen Jntereffeu im Wege der Erhöhung des Pachtzinses durch Pachteinigungsamt oder Gericht möglich ist? -- , 44. 1. Wann liegt Unmöglichkeit der Stiftung vor? 2. Kann der Schuldner einer Sachleistung die Aufwertung seiner Gelvgegenfordemng auch dann verlangen, wenn er selbst in Leistungeverzug geraten ist? -- , 45. 1. Ist eine Ersatzzustelluug gemäß § 184 Abs. 1 ZPO. gültig, die nicht an einen Beamten oder Bediensteten, sondern an eine zur Entgegennahme der Zustellung vorher rechtswirksam bevollmächtigte Person erfolgt? 2. Schließen die §§ 213, 215 HGB. jeden vermögensrechtlicheu Anspruch des Aktionärs auf etwas anderes als den bilanzmäßigen Gewinn des verflossenen Geschäftsjahres für die Zeit des Bestehens der Aktiengesellschaft aus? 3. Zur Frage der Zulässigkeit der Gewährung sog. Gratisaktien. -- , 46. Rechte der einzelnen Gesellschafter an den Fabrik und Geschiiftsgeheimniflen der offenen Handelsgesellschaft. -- , 47. Ist ein Rechtsgeschäft nichtig, das gegen ein für das besetzte Gebiet von der BesatznugSmacht erlaffeves Verbot verstößt? Kommt der Schuldner in Verzug, wenn er die Leistung verweigert, weil fie gegen ein solches Verbot verstoßen würde? -- , 48. Ist die Anfechtung eines nach § 1718 BGB. erklärten Anerkenntnisses der Vaterschaft wegen arglistiger Täuschung zulässig, wenn die uneheliche Kindesmutter dem Aafechteuden die unwahre Versicherung abgegeben hat, daß ihr imerhalb der EmpfängniSzeit kein anderer beigewohnt habe? -- , 49. 1. Einrede der allgemeinen Arglist gegenüber der Berufung auf Formvorschriften. 2., Kaun der Käufer, der das ihm verkaufte und übergebene Grundstück wegen Nichtigkeit des KanfvertragS zurückgeben muß, Aufwertung der von ihm geleisteten, vom Verkäufer zurückzugewährenden Anzahlung beanspruchen? -- , 50. Einwand der veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse beim Gmadstückslauf. Wie hat die Auswertung deS Kaufpreises z« erfolgen, wenn der Kaufpreis teils durch Übernahme von Hypotheken, teils in bar zu begleichen war? -- , 51. Kaun der Zessionar einen besonderen, nach der Abtretung des Anspruchs in seiner Person entstandenen Berzugsschaden geltend machen? -- , 52. Ist ein Beamter (Richter), der auf seinen Antrag im Laufe eines Kalendervierteljahrs aus dem Dienste ausscheidet, verpflichtet, von seinem am BierteljahrSbeginn empfangenen Gehalt den Teil zurückzuzahlen, der auf die Zeit nach seinem Ausscheiden entfällt? -- , 53. Läuft die Frist des § 2082 BGB., solange der Pflichtteilsberechtigte, der in einer letztwilligen Berfügnng übergangen ist (§2079), letztere für ungültig hält? -- , 54. Setzt § 777 BGB. voraus, daß die Zeit, auf welche der Bürge sich verbürgt hat, kaleudermäßig bestimmt ist? -- , 55. Was ist unter vorübergehender Beschäftigung gegen Tagegelder ober eine andere Entschädigung im § 25 Abs. 2 deS OffizierSpeustouSgefetzeS (§ 60 Abs. 2 des Reichsbeamtengesetzes, § 29 Abs. 2 des prenß. Beamtenpensionsgesetzes) zu verstehen? -- , 56. Zum Wesen und zur Wirkung einer sog. DecknngSzusage bei einer Feuerversichervvg. -- , 57. Kann ein Verstoß «egen die guten Sitten darin liegen, daß die Mehrheit einer Gewerkenversammlnng bei der Beschlußfassung über die Auflösung der Gewerkschaft und den Berkaus des UateruehmeuS zu einem unverhältoiSmäßig niedrigen Preise sich von eigensüchtigen Interessen leiten läßt, die aus ihrer Beteiligung auf der Käuferseite hervorgthtn? -- , 58. Zur Auslegung des Art. 297 des Versailler Vertrags. -- , 59. Welchen Einfluß hat die Bestechung kaufmännischer Angestellter auf die Gültigkeit eines Kaufvertrags? -- , 60. 1. Umfaßt der Verzugsschaden auch den durch die Entwertuug deS deutschen Geldes herbeigeführten Verlust? 2. Kaun der gemeine Haudelswert nach § 611 HEB. auch in ausländischer Währung ausgedrückt sein? -- , 61. Zur Frage der Zulässigkeit der Aufwertung eiuer Unterhaltsreute gegeoübcr dem Erwerber eines Etundstücks. -- , 62. 1. Wann ist der Vertrag erfüllt, durch den sich jemand in ein Altersheim einkauft? 2. Zur Frage der Einwirkung veränderter Umstände. -- , 63. Gibt § 5a her Mieterschutzverorduung den zuständigen Behörden die Ermächtigung, über deu Rahmen deS § 6 hinaus die Rechtswirksamkeit der Küudigllllg anderer Mieträume als Wohnräume, Läden nnd Werkstätten, von der vorherigen Zustimmvng deS MieteinigllvgSamtS abhängig zu machen? -- , 64. , Inwieweit haben die Satzangen einer Aktiengesellschaft bei Regelung der Geschäftsführung des AnfsichtSrats der Vorschrift des § 70 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 Rechnung zu tragen? -- , 65. Ist die Geldentwertung auch bei der Bemessung der EnteiguuogSeutschädigung zu berücksichtigen? -- , 66. Zulässigkeit von Übernahmekonuossemeuten. Umfang der Prüfungspflicht einer Bank, die beauftragt worden ist, die VerschiffungSurkunden gegen Zahlung des Kaufpreises aufzunehmen. -- , 67. Sind gegenüber dem Schadensersatzauspruch wegen Nichterfüllung au» § 283 BGB. Einwendungen zulässig, die den urteilsmäßig festgeftellten Anspruch selbst betreffen und sich auf einen erst nach der Berurteilung de» Schuldner» im Borprozeß eingetretenen Tatbestand oder darauf gründen, daß der die RechtSbeziehungen der Parteien regelnde Vertrag die Geltendmachung eine» Schadensersatzauspruch» irgendwelcher Art für den Fall de» Unterbleiben» der schuldnerischen Leistung auSschließe? -- , 68. Zum Begriff der Auerkeuuung der Ehelichkeit eines Kindes und zur Frage, in welcher Form die Anerkennnug zu erklären ist. -- , 69. Ist bei bestehender Erbengemeinschaft der einzelne Miterbe befugt, einen vom Erblasser geschlossene« Kaufvertrag wegen Irrtums des Erblassers anzufechten oder von ihm wegen veränderter Umstände zurückzutreten? -- , 70. 1. Zur Anwendung des § 278 BGB. auf die Vorverhandlungen eines Vertrags. 2. Vertragsabschluß durch Quittung über den Empfang einer Anzahlung auf den festgesetzten Vertragspreis. 3. Berufung auf die allgemeine clausula rebus sic stantibus. -- , 71. Ist »ach einer Entscheidung des BezirkswirtschaftSralS, welche das Recht der Arbeiter eines Betriebs auf Wahl einer Betriebsvertretung anerkennt, der Rechtsweg zulässig für eine Klage der Arbeiter gegen den Arbeitgeber aus Duldung der Wahl und Anerkennung deS zu wählenden Betriebsrats? -- , 72. Sind die tarifvertraglichen Schlichtungsstrllen behördliche Einrichtungen? -- , 73. 1. Hai das Benutzungsrecht aus § 7 des Gesetzes, bete, eine verlängerte Schutzdauer bei Patenten usw., vom 27. April 1920 (RGBl. S. 675) zur Voraussetzung, daß das Patent eine Zeitlang erloschen war? 2. Wird das Benutzungsrecht dadurch ausgeschlossen, daß derjenige, der die Veranstaltungen zur Benutzung getroffen hat, das Patent bereits vor Ablauf der ursprünglichen Schuydauer rechtswidrig benutzt hat? 3. Zur Frage der Erschleichung der Patentverlängerung und zum Umfange der Beweislast für den Rechnunglegungsansprnch. -- , 74. Sind durch den Ersatzanspruch, der den Gemeinden durch § 15 Abs. 2 des Reichstumultschadengesetzes vom 12. Mai 1920 gegen Reich und Land gewahrt ist, die weitergehenden Ansprüche beseitigt, die ihnen nach älterem Rechte gegen den Staat zustande»? -- , 75. Kann sich gegenüber dem Anspruch aus Wiedereinräuumug des entzogenen Besitzes der Beklagte aus ein Urteil, vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsvrechenden Anstandes verlangen darf, auch dann berufen, wenn dieses Urteil schon vor der Begehung der Eigenmacht rechtskräftig geworden war (§ 864 Abs. 2 BGB.)? -- , 76. 1. Ist das durch das sächsische Gesetz Über den Verkehr mit Grundstücken vom 20. November 1920 eingeführte gesetzliche Vorkaufsrecht als eine.Beschränkung deS Eigentums im Sinne des Art. 109 EG. BGB. zu erachten und deshalb rechtswirksam? 2. Stellt sich die Einführung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts durch Gesetz als eine Enteignung im Sinne des Art. 153 Abs. 2 der Reichsverfassnng dar? -- , 77. Verletzen die während ihres Dienstes plündernden Soldaten ihre Dienstpflicht in Ansübung der öffentlichen Gewalt? -- , 78. Begründet die Abstempelung eines Frachtbriefdublikats durch einen Beamten der EisenbahnadfertiguagSstelle die Haftung deS Reichs, wenn das Duplikat in der Spalte „Art der Verpackung" eine unrichtige, von dem Frachtbrief abweichende Angabe enthält und der Empfänger sich durch diese Angabe zur Zahlung des Kaufpreises bestimmen läßt? -- , 79, Bezieht sich die Ausschließung der Haftung in § 21 der Telegraphenorduung vom 16. Juni 1904 auch auf eine doppelte Zufertiguug eines Telegramms? -- , 80. 1. Zum Begriff „Vervielfältigung" eines Werkes (§§ 11, 15 LitUrhG.) im Gegensatz zu Borbereitungshandlungen für die geplante Vervielfältigung. 2. Verstößt es gegen das LitUrhG. oder gegen die guten Sitten oder gegen das UnlWG., wenn das für die Zeit nach Ablauf der Schutzdauer geplante Erschelneu eines Werkes von einem Verleger, dem urheberrechtliche Besugniffe nicht zustehen, bereits vier Monate vor Ende der Schntzfrist den SortimentSbuchhändlem durch Rundschreiben bekannt gegeben wird? -- , 81. 1. Findet auf Eisenbahnfrachtsendungen, die während des Waffenstillstandes aus Elsaß-Lothringen uach,,dem übrigen Deutschland befördert worden sind, das Internationale Übereinkommen über dm Eisenbahnfrachtverkehr oder die EisenbahnverkehrSordnung Anwendung? 2. In welcher Währung kaun in einem solchen Falle Entschädigung für den Verlust des Gutes verlangt werden, und wie hat der Inländer bei Verzug des Schuldners den Anspruch auf Ersatz deS durch die Geldentwertung entstandenen Schadens zu begründen? -- , 82. Ist ein Vergleich rechtswirksam, der im Verfahren über Erhöhung der Miete vor einem städtischen..MieteinigungSamt geschlossen wurde und in dem eine Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke übernommen ist? -- , 83. Sind die Vorschriften des sächsischen Gesetzes über eine Altersgrenze und die Pensionsdienftzrit ver Beamten und Lehrer vom 29. Mai 1923 in ihrer Anwendung auf die ordentlichen Mitglieder des Landeskonsistoriums, insbesondere auf den Präsidenten dieser Behörde, mit Art. 137 Abs. 3 Say 2 der Reichsversassung vereinbar? -- , 84. 1. Über Jagdpachtverträge nach der preußischen Jagdorduuug vom 15. Jnli 1907. 2. Wann ist bei Berträgen die gesetzlich erforderte Schristform erfüllt? -- , 85. Hat die Option gemäß Art. 91 Ms. 3 des Versailler Vertrags rückwirkende Kraft? -- , 86. Wird bei Verlängerung des MietverhältniffeS durch Anordnung des MieteiniguugSamtS zugleich ein im Mietverträge festgesetzter Zeitraum für die Ausübung eines darin bestellten AnkaussrechtS verlängert? -- , 87. Zum Begriff Rechtsverhältnis im Sinne des 8 256 ZPO -- , 88. 1. Saun die Unzulässigkeit des Rechtswegs im Laufe des Rechtsstreit« geheilt werden? 2. Kanu eine beschränkt persönliche Haftung des Schiffseigners nach § 114 des Binnenschiffahrtsgesetzes für einen späteren Erwerber des Schiffes entstehen? -- , 89. Ist für die Vollstreckung von Urteilen in der Schweiz und besonders im Kanton Zürich die Gegenseitigkeit verbürgt? -- , 90. Zum Begriff der „Beräuderung der derficherteu Reise" im Staue des § 60 Abs. 2 der Allg. Seeversicherungsbedingungen von 1867 und des § 813 Abs. 2 HEB. -- , 91. Sind die §§ 1 und 2 der Verordnung über die Erweiteruug des Abgeltungsverfahrens für Ansprüche gegen das Reich vom 24. Oktober 1923 - AbgErweitVO. - rechtsgültig? -- , 92. Steht in Preußen den Beamten., der Gememdeverbände ein im Rechtsweg verfolgbarer Anspruch auf Änderung oder Ergänzung der Eingliederung der Beamtenschaft in die Besoldnugsklassen zu? -- , 93. Was bedeutet die Berweisung auf den Rechtsweg in der AnSführungsanweisung vom 2. August/8. Oktober 1920 zu § 2 des preußischen Gesetze», betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des GemeindebeawtenrechtS, vom 8. Juli 1920? -- , 94. Darf zu einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Endnrteil über den Betrag eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs die Vollstreckungsklausel erteilt werden, bevor daS mit einem Rechtsmittel angegriffene Zwischenurteil über den Grund des AnsprnchS rechtskräftig geworden ist? -- , 95. Ist einem auf Herstellung der häuslichen Gemeinschaft lautende» Urteil im Sinne von § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Folge geleistet, wenn der verurteilte Ehegatte nach Erlaß, aber vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu dem anderen Ehegatten zurückkehrt, ihn aber auch noch innerhalb dieses Zeitranms wieder verläßt? Beweislast für den Ungehorsam gegenüber dem Urteile. -- , 96. 1. Wann vollzieht sich der Eigentumsübergang an Kuxen, die zum Zwecke der Sicherheitsleistung durch Blankoabtretung übertragen werden, und auf welche Weise kaun sich der Gläubiger aus den ihm zur Sicherheit übereigueten Kuxen befriedige»? 2. , Welche' Rechtsfolgen hat eine vom Gläubiger ohne Beobachtung » der notwendigen Förmlichkeiten bewirkte Veräußerung der Kuxe? -- , 97. WaS ist unter dem Teil eines Gebäudes im Sinne des § 836 BGB. zu verstehen? -- , 98. 1. Unter welchen Voraussetzungen ist nach § 633 Abs. 2 BGB. der Besteller darauf beschränkt, statt Neuherstellung eines mangelfreien Werkes die Beseitigung des Mangels zu verlangen? 2. Was ist in § 640 BGB. unter Abnahme des Werkes zu verstehen? 3. Ist der Anspruch auf Beseitigung des Mangels gegenüber dem auf Neuherstellung im Sinne der §§ 527, 268, 529 Abs. 2 ZPO. als ein rechtlich anders gearteter Anspruch oder als eine bloße Beschränkung des Klaganspruchs auzusehen? -- , 99. Kann bei einem Grundstiickskaufvertrage nach fruchtlosem Ablauf einer vom Verläufer gemäß § 326 Abs. 1 BGB. gesetzten Nachfrist eine weitere Pflicht des Verkäufers zur Erfüllung des Vertrags daraus hergeleitet werden, daß er durch spätere Handlungen seinen Willen ausgedrückt hat, beim Vertrage flehen zn bleiben? -- , 100. Ist die Unzulässigkeit eines Teilurteils in Ehesachen auch ohne Revisiünsrüge zu berücksichtigen? -- , 101. 1. Zur Abgrenzung der prozeßhindernden Einreden nach 8 274 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 ZPO. 2. Zuständigkeit der im § 2 der Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, GaS und Leitungswasser vom 1. Februar 1919/11. März 1920 vorgesehenen Schiedsgerichte. -- , 102. 1. Erfordert § 313 BGB. auch die Beurkundung von bereits vor der Avsnahme der notariellen Urkunde erfüllten Gegenleistungeu deS Käufers? 2. Einrede der allgemeinen Arglist gegeuüber der Bervfnug auf die Nichtigkeit von Verträgen. Culpa in contrahendo. Kann sich derjenige auf die Nichtigkeit berufen, welcher sie, wenn auch nicht arglistigerweise, dadurch herbeigeführt hat, daß er den anderen Teil in den Irrtum versetzte, die Beobachtung der Form sei nicht erforderlich? 3. Wird die Einrede der allgemeinen Arglist dadurch ausgeschlossen, daß derjenige, welcher sie erhebt, sich an dem durch zu niedrige Angabe des Kaufpreises verübten Steuerbetrug beteiligt hat? 4. Kann sie dazu führen, daß derjenige, dem sie entgegengesetzt wird, zur Erfüllung des nichtigen Vertrags verurteilt wird? -- , 103. 1. Können kirchliche Gerätschaften Gegenstand von Privatrechten sein? 2. Hur Frage der Zuläsfiakeit des Rechtswegs. 3. • Uber die Bedeutung eines Antrags nach Art. 13 Abs. 2 der Reichsverfassung. -- , 104. 1. Zur Anwendung des § 245 BGB. 2. Zur Frage der Rechtsgülligkeit der Regelung der Hypothekenaufwertuug in Art. i der dritten Steuernotverordnuug vom 14. Februar 1924 (RGBl. I S. 74). -- , 105. Ist die Verordnung, betr. Vergütung für die an Abdeckereien abzuliefernden Tiere, Tierkörper und Tierkörperteile, vom 4. Mai 1920 (RGBl. S. 891) rechtsgültig? -- , 106. 1. Ist mit dem Erlöschen der deutschen Gerichtsbarkeit über die im Versailler Vertrag an Polen oder an die Freie Stadt Danzig abgetretenen Gebiete auch die Spruchbefnguis der höheren Instanzen in den bei ihnen anhängige» Sachen ohne weiteres untergrgangen? 2. Ist der preußische Staat noch passiv legitimiert in RechtSstreitigkeiten über Schadensersayansprüche aus frühere» Stromregulierungsarbtiten in Gebieten, die durch den Versailler Vertrag an Polen gefallen sind? -- , 107. 1. Unter welchen Umstanden nnterliegt der Beschloß eines Vereins auf Ausschließung eines Mitgliedes der sachlichen Nachprüfung durch die Gerichte? 2. Wann kaun in einem solchen Beschluß ein Verstoß gegen § 826 BGB. erblickt werden? -- , 108. Kann der Lizenznehmer ein Zwischenbenutzungsrecht nach § 7 des Gesetzes vom 27. April 1920, betr. eine verlängerte Schntzdanrr bei Patenten asm., in Anspruch nehmen? -- , 109. 1. Inwieweit muß eine Bank, die sich ihren Kunden geaeuüder erboten hat, für sie auf Gruud eines BezvgSrechts neue Aktien za besorgen, sich um die Erledigung eiueS Auftrags hierzu trotz auftretender Schwierigkeiten bemühen? 2. Ist bei der Bemessung von Schadensersatz die Geldentwertung zu berücksichtigen? -- , 110. 1. Inwieweit unterliegt die Rechtmäßigkeit der Verhängung des Kriegszustandes nach Art. 68 der früheren Reichsverfassung der richterlichen Rachprüfnag? 2. War die Wirksamkeit dieser Maßnahme von der Beobachtung des § 3 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 abhängig? 3. Zum Begriff der einem Dritten gegenüber bestehenden Amtspflicht im Sinne von § 839 BGB. -- , 111. Bedeutung einer Goldklausel für die Aufwertung einer Hypothekenforderung -- , 112. Handelt es sich nm eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GVG., wenn über die Herausgabe ungarischer Borkriegs- Staatsschuldverschreibungen gestritten wird, welche auf Grund der Bek. vom 25. Januar 1922 (DRAnz. Nr. 22 vom 26. Januar 1922) angemeldet und zur Abstempelung und zum Umtausch eingereicht worden sind? -- , 113. Wen trifft die Beweislast für die Vereiubarimg eines Wiederkaufs, wenn der Käufer auf Lieferung der gekauften Sache klagt und der Beklagte einwendet, ihm fei das WiederkanfSrecht eiugeräumt? -- , 114. Zur Frage des Ausschluffes der deutschen Gerichtsbarkeit gemäß Art. 304b des Versailler Vertrags. -- , Register -- , Zusammenstellung -- , Berichtigungen. -- , Anhang: Entscheidungen des Staatsgerichtshofs , In German.
    Additional Edition: ISBN 9783112336311
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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