Format:
1 Online-Ressource (180 Seiten)
Edition:
1st ed
ISBN:
9783428588862
Series Statement:
Schriften Zum Strafrecht Series
Content:
Die Forschungsarbeit beleuchtet das problematische Verhältnis des Schutzes von Prozessbeteiligten insbesondere Opfern und des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren. Die zentrale Norm des 171b GVG wurde bislang in der Rechtswissenschaft trotz hoher Praxisrelevanz eher stiefmütterlich behandelt. Der Autor setzt sich kritisch mit der Regelung, insbesondere der unklaren Zielsetzung, den fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten sowie dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussvorträgen auseinander. Dies mündet in einem Reformvorschlag, der den Interessen der Prozessbeteiligten bei weitestmöglicher Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit besser gerecht werden soll
Note:
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Intro -- Danksagung -- Inhaltsverzeichnis -- A. Einleitung -- I. Problemaufriss -- II. Gang der Untersuchung -- B. Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafprozessrecht -- I. Historische Entwicklung -- 1. Germanische Zeit -- 2. Römische Zeit -- 3. Fränkische Zeit und frühes Mittelalter -- 4. Die Einführung des Inquisitionsprozesses -- 5. Die Einführung öffentlicher Gerichtsverhandlungen im Zuge der Aufklärung -- 6. Die Einführung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Deutschen Reich -- 7. Einschränkungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes bis zur Gründung der BRD -- II. Verfassungsrechtliche Vorgaben -- 1. Rechtsstaatsprinzip -- a) Recht auf ein faires Verfahren -- b) Gebot der Rechtsklarheit -- c) Kontrollfunktion der Öffentlichkeit -- d) Verfahrensöffentlichkeit als rechtsstaatliches Element -- 2. Demokratieprinzip -- 3. Allgemeine Informationsfreiheit und Presse- und Rundfunkfreiheit -- 4. Allgemeines Persönlichkeitsrecht -- a) Schutz des privaten Bereichs -- aa) Thematische Differenzierung innerhalb des privaten Bereichs -- bb) Das Verhalten in besonders geschützten oder abgeschiedenen Räumlichkeiten -- cc) Die vertrauliche Kommunikation mit Dritten -- b) Öffentliche Selbstdarstellung -- c) Persönlichkeitsentfaltung und informationelle Selbstbestimmung -- 5. Konkurrenz von Öffentlichkeitsgrundsatz und allgemeinem Persönlichkeitsrecht -- a) Verfassungsrang des Öffentlichkeitsgrundsatzes -- b) Abwägung zwischen Verfassungsgrundsätzen -- c) Abwägungsgesichtspunkte in Bezug auf den Strafprozess -- III. Europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben -- 1. Europäische Menschenrechtskonvention -- a) Der Öffentlichkeitsgrundsatz in der EMRK -- b) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz nach der EMRK -- 2. Istanbul-Konvention -- 3. Charta der Grundrechte der Europäischen Union -- 4. EU-Gesetzgebung zum Strafprozess
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a) Rahmenbeschluss des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren -- b) Die Opferschutzrichtlinie RL 2012/29/EU -- aa) Prüfung der Schutzbedürftigkeit der Opfer -- bb) Maßnahmen zum Ausschluss der Öffentlichkeit -- 5. Zwischenergebnis -- C. Die Entwicklung des 171b GVG -- I. Die Rechtslage vor Einführung des 171b GVG -- II. Die Einführung des 171b GVG im Rahmen des Opferschutzgesetzes im Jahr 1986 -- 1. Der Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion aus dem Jahr 1985 -- 2. Der Regierungsentwurf aus dem Jahr 1986 -- 3. Änderungen im Rahmen der Beratungen im Bundestag -- III. Modifikationen des 171b GVG bis zur heutigen Fassung -- 1. Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) -- 2. 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches -- 3. Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) -- 4. 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches -- IV. Erkenntnisse aus der Gesetzgebungsgeschichte -- D. Die Anwendung des 171b GVG im Konflikt zwischen Öffentlichkeit und Schutz privater Interessen -- I. Die Schutzbedürftigkeit privater Interessen im Strafprozess -- 1. Die Preisgabe personenbezogener Informationen im Strafprozess -- 2. Der Schutz vor besonderen Belastungen durch die Hauptverhandlung -- II. Struktur des 171b GVG de lege lata -- 1. Geschützte Personen -- a) Prozessbeteiligte -- b) Zeugen -- c) Verletzte -- d) Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die als Minderjährige verletzt wurden -- e) Sonstige Betroffene -- 2. Sachlicher Anwendungsbereich -- 3. Die Interessenabwägung in 171b Abs. 1 GVG -- a) Angeklagte -- b) Zeugen und Verletzte -- 4. Die Tatbestandsvoraussetzungen von 171b Abs. 2 GVG -- a) Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale -- aa) Einbeziehung der Voraussetzungen von 171b Abs. 1 GVG -- (1) Persönliche Umstände mit Zusammenhang zur Tat
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(2) Widerlegliche Vermutung eines Eingriffs in die Intimsphäre -- (3) Systematische Erwägungen -- (4) Gesetzgeberischer Wille -- (5) Sinn und Zweck der Norm -- bb) Beschränkung auf Opferzeugen -- cc) Abwägung im Rahmen des intendierten Ermessens -- dd) Stellungnahme -- b) Der Straftatenkatalog -- aa) Der Ursprung des Straftatenkatalogs im Zeugenschutzgesetz -- bb) Die Übernahme des Straftatenkatalogs in 255a Abs. 2 StPO -- cc) Kritik am Straftatenkatalog in 171b Abs. 2 GVG -- (1) Kein freies gerichtliches Ermessen -- (2) Verweis auf 255a StPO -- (3) Vergleich zum Katalog in 68b StPO -- 5. Zwingender Ausschluss der Öffentlichkeit auf Antrag -- 6. Umfang des Ausschlusses der Öffentlichkeit -- a) Dauer des Ausschlusses -- b) Ausnahmen vom Ausschluss der Öffentlichkeit nach 175 Abs. 2 GVG -- III. Rechtsmittel gegen Beschlüsse nach 171b GVG -- 1. Überprüfung im Revisionsverfahren -- a) Überprüfung des Anwendungsbereichs von 171b GVG -- b) Verstoß gegen die Begründungspflicht -- 2. Eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeit für Betroffene -- a) Beschwerdemöglichkeit im laufenden Strafprozess -- aa) Beschwerde nach 304 StPO -- bb) Ausschluss der Beschwerde nach 305 S. 1 StPO -- (1) Eingriff in Rechte Dritter -- (2) Fehlender innerer Zusammenhang mit dem Urteil -- (3) Vergleich zur Behandlung von Terminsverfügungen -- cc) Zwischenergebnis -- b) Gründe für die Unanfechtbarkeit der Beschlüsse -- aa) Vermeidung der "Revisionsgefahr" -- bb) Verfahrensbeschleunigung -- c) Probleme bezüglich des Opferschutzes -- IV. Weitreichender Ausschluss der Öffentlichkeit bei Sexualdelikten und Bagatelldelikten -- 1. Regelmäßiger Ausschluss der Öffentlichkeit bei Sexualdelikten -- 2. Weitreichender Ausschluss der Öffentlichkeit auch bei Bagatelldelikten -- a) Gesetzeshistorie zu den 184i, 184j, 184k StGB -- b) Sexuelle Belästigung -- c) Straftaten aus Gruppen
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d) Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen -- e) Aufnahme in den Straftatenkatalog in 171b Abs. 2 GVG -- aa) Begründung des Gesetzgebers -- bb) Widerspruch zu Sinn und Zweck des 171b Abs. 2 GVG -- cc) Unverhältnismäßige Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes -- (1) Wertungswiderspruch zwischen sexuellen Belästigungen und schweren Sexualstraftaten -- (2) Fehlender Sexualbezug bei 184j StGB -- V. Ausschluss der Öffentlichkeit von den Schlussanträgen -- 1. Anwendungsbereich der Norm -- 2. Verhältnismäßigkeit der Norm -- a) Geringfügiger Ausschluss der Öffentlichkeit bei Großverfahren -- b) Unterschiedlicher Schutzzweck -- c) Verfahrensverbindung -- d) Lösungsansätze nach derzeitiger Gesetzeslage -- aa) Berücksichtigung im Rahmen vorangehender Ermessensentscheidungen -- bb) Teleologische Reduktion des 171b Abs. 3 S. 2 GVG -- E. Überlegungen zu 171b GVG de lege ferenda -- I. Die Rechts- und Interessenlage in anderen Prozessarten -- 1. Unterschiedliche Bedeutung der mündlichen Verhandlung -- 2. Eingeschränkte Anwendbarkeit von 171b GVG außerhalb des Strafprozesses -- 3. Unterschiede hinsichtlich der Revision -- 4. Zwischenergebnis -- II. Wertungswidersprüche zu vergleichbaren Normen -- 1. 171a GVG -- a) Allgemeines zu Unterbringungsverfahren -- b) Der Ausschluss der Öffentlichkeit nach 171a GVG -- c) Das Verhältnis von 171a GVG zu 171b GVG -- aa) Abgrenzung anhand der Verfahrensart -- bb) Vorrang von 171a GVG bei Unterbringungssachen -- cc) Faktischer Vorrang von 171b GVG -- dd) Probleme durch die Anwendung von 171b GVG in Unterbringungssachen -- d) Zwischenergebnis -- 2. 172 GVG -- a) Schutz privater Geheimnisse -- b) Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz Minderjähriger -- III. Das Verhältnis von 171b GVG zu anderen Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen -- 1. Nebenklage
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2. Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren -- 3. Hinzuziehung einer Vertrauensperson -- 4. Zeugenbeistand -- 5. Audiovisuelle Vernehmung -- 6. Ausschluss des Angeklagten -- 7. Kritik an den bestehenden Zeugenschutzmaßnahmen -- a) Eingeschränkter Schutz für Zeugen -- b) Privilegierung von Opferzeugen -- c) Eingriff in die Rechte des Angeklagten -- IV. Rechtsvergleichende Betrachtung der Norm -- 1. Rechtslage in der Schweiz -- a) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz -- b) Zweiteilung der Hauptverhandlung -- c) Andere Zeugenschutzmaßnahmen -- d) Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit -- 2. Rechtslage in Österreich -- a) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz -- b) Andere Schutzmaßnahmen für Betroffene -- c) Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit -- 3. Rechtslage in Frankreich -- a) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz -- b) Andere Schutzmaßnahmen für Betroffene -- c) Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit -- 4. Rechtslage in England -- a) Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz -- b) Andere Schutzmaßnahmen für Betroffene -- c) Rechtsprechung zum Ausschluss der Öffentlichkeit -- 5. Zwischenergebnis -- V. Kritikpunkte an der aktuellen Gesetzeslage -- 1. Verfassungsrechtliche Bedenken -- a) Übermäßige Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes -- b) Einschränkung der Verteidigungsrechte des Angeklagten -- c) Verfassungskonforme Auslegung des 175 Abs. 2 GVG -- 2. Vermischung verschiedener Schutzzwecke -- 3. Fehlender Rechtsschutz -- 4. Zwischenergebnis -- VI. Entwurf eines neuen 171b GVG -- 1. Verschiedene Schutzinteressen -- 2. Unklare Regelung in 171b Abs. 2 GVG -- 3. Ausschluss der Öffentlichkeit von den Schlussanträgen -- 4. Teilnahme der Presse am Verfahren -- 5. Rechtsschutz -- 6. Formulierungsvorschlag -- a) Neufassung von 171b GVG -- b) Neu zu schaffender 171c GVG -- c) Ergänzung des 175 GVG.
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F. Zusammenfassung
Additional Edition:
Erscheint auch als Druck-Ausgabe Zenger, Florian § 171b GVG Im Lichte des Öffentlichkeitsgrundsatzes Im Strafprozess Berlin : Duncker & Humblot,c2023 ISBN 9783428188864
Language:
German
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