In:
Tierärztliche Praxis Ausgabe K: Kleintiere / Heimtiere, Georg Thieme Verlag KG, Vol. 48, No. 03 ( 2020-06), p. 186-195
Kurzfassung:
Die Tasthaare des Haushundes sind Teil eines Tastorgans im Gesichtsbereich. Jedes der steifen, langen Tasthaare besitzt einen eigenen, sensibel innervierten spezialisierten Haarfollikel. Dieser ist beim Hund sehr ähnlich aufgebaut wie bei der Katze. Die Autoren konnten keinen wissenschaftlichen Hinweis darauf finden, dass dieses Organ beim Haushund unterentwickelt oder zurückgebildet wäre. Die Bedeutung der Tasthaare ist für den Haushund noch nicht wissenschaftlich belegt. Es steht jedoch außer Frage, dass Hunde auf die Berührung ihrer Tasthaare sensibel reagieren und dass diese eine gewisse Schutzfunktion erfüllen (u. a. Schutz der Augen). Weitere Funktionen werden in der Literatur diskutiert. Anatomisch-physiologisch ist belegt, dass das Tasthaar Teil eines Sinnesorgans ist und sich eindeutig vom Körperfell des Haushundes unterscheidet. Ohne das Tasthaar ist das sensorische Organ nicht funktionsfähig. Das Abschneiden der Tasthaare stellt daher keine pflegerische Maßnahme (im Sinne von „Frisieren“), sondern eine vorübergehende Amputation dar. Dem Tier entsteht durch das Untauglichmachen eines Sinnesorgans ein zeitlich begrenzter, aber nicht unerheblicher Körperschaden. Somit ist das Abschneiden der Tasthaare des Haushundes aus ästhetischen Gründen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Tierschutzrecht verboten.
Materialart:
Online-Ressource
ISSN:
1434-1239
,
2567-5842
Sprache:
Deutsch
Verlag:
Georg Thieme Verlag KG
Publikationsdatum:
2020
SSG:
22