UID:
almafu_9958911511402883
Umfang:
1 online resource (276 p.)
ISBN:
3-428-51462-9
Serie:
Schriften zum offentlichen Recht, Bd. 962
Inhalt:
Hauptbeschreibung Die Zustimmungsverweigerung des Bundesrates beläßt den Staat untätig. Diese Untätigkeit erweist das Zustimmungserfordernis als kritisches Systemelement, sobald der Staat zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eigentlich tätig werden müßte. Sind Zustimmungserfordernis und Gemeinwohlauftrag vereinbar? Bezüglich des Erkennens von Gemeinwohlgefährdungen und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen besitzt die Bundesregierung eine verfassungsgewollte Definitionssuprematie. Diese wird durch zustimmungsbedürftige Gesetze gehemmt. Soll das Zustimmungserfordernis dennoch systemgerecht
Anmerkung:
Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universitat der Bundeswehr Munchen, 2003.
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Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Fragestellung und Untersuchungsinteresse; 1. Kapitel: Gemeinwohl und Staatshandeln; I. Gemeinwohl - Begriff der Staatstheorie und des Staatsrechts; 1. Irrelevanz der Staatszwecklehre; a) Verfassungsimmanente Staatszwecke?; b) Extrapositive Staatszwecke?; c) Ergebnis; 2. Gemeinwohl als Verfassungsrechtsbegriff; II. Bestimmung eines grundgesetzlichen Gemeinwohlbegriffes; 1. Zur Methode; 2. Gewinnung eines Vorverständnisses; 3. Gemeinwohlrelevante Verfassungsbestimmungen; a) Grundrechte; (1) Subjektiv-abwehrrechtliche Komponente der Grundrechte
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(4) Die wesentlichen Staatszielbestimmungen(a) Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG); (b) Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht (Art. 109 Abs. 2 GG); (c) Das vereinte Europa (Art. 23 Abs. 1 GG); (d) Wahrung des Friedens (Art. 24 Abs. 2 GG); (e) Umweltschutz (Art. 20 a GG); c) Staatsfundamentalnormen; (1) Das Rechtsstaatsprinzip; (2) Volkssouveränität und demokratisches Prinzip; d) Kompetenznormen; e) Verfassungsaufträge; 4. Ergebnis; III. Der Gemeinwohlvorbehalt; 1. Prozedurales und kompetentielles Gemeinwohlverständnis
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c) Folge für das prozedurale Gemeinwohlverständnis
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German
Weitere Ausg.:
ISBN 3-428-11462-0
Sprache:
Deutsch