Format:
1 Online-Ressource (68 S.).
ISBN:
978-3-322-86365-2
,
978-3-531-07300-2
Series Statement:
Geisteswissenschaften Vorträge : G 300
Note:
1 Die Sprache war und ist ein großes Thema der Juristen. Jurisprudenz ist auch Sprachschulung: Wie spreche, wie schreibe ich gut, überzeugend?2 Die Antworten: Vermeide unnötige Wörter; wähle das Verb; bringe Details nur, wenn und wo sie nützen; schreibe im Sprechrhythmus (man soll nicht schreiben, wie man spricht, aber man soll schreiben, als sei es gesprochen). Doch Juristen reichen 3 darüber hinaus: Gerade sie breiteten die neuhochdeutsche Schriftsprache aus - Der Jurist Christian Thomasius hielt 1687 in Leipzig die erste Vorlesung in deutscher Sprache, "ein erschreckliches und solange damals die Universität gestanden hatte, noch nie erhörtes Crimen";4 er gab seinen Hörern Übungen, um ihren 5 deutschen Aufsatz zu verbessern. Jakob Grimm begründete mit der "Deutschen Grammatik" die Germanistik als Wissenschaft; 6 Freiherr von Klingberg, der Heidelberger Jurist, schuf die Rechtssprachgeographie;7 Ludwig Reiners schrieb 1 Dolle, Vom Stil der Rechtssprache, Tübingen 1949; Großfeld, Sprache und Recht, JZ 1984, 1; ders. , Sprache, Recht, Demokratie, NJW 1985, 1577. Blasius, Sprache und Rechtspraxis, Verwaltungsrundschau 1986, 147. V gl. Berendt, Nada Brahma. Die Welt ist Klang, Reinbeck 1988; Im Haus der Sprache (Bearb. Ross/Walter), Freiburg 1983 2 Posner, Goodbye to the Bluebook, Chicago L. Rev. 53 (1986) 1343, 1349; Wydick, Plain English for Lawyers, California L. Rev. 66 (1978) 727 3 Lasch, Geschichte der Schriftsprache in Berlin bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, Dortmund 1910, S. 135. Vgl
Language:
German
DOI:
10.1007/978-3-322-86365-2