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    Online Resource
    Online Resource
    Berlin, Heidelberg :Springer Berlin Heidelberg,
    UID:
    almafu_BV042462679
    Format: 1 Online-Ressource (X, 70 S.).
    ISBN: 978-3-642-94202-0 , 978-3-642-93802-3
    Series Statement: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft : Abteilung Rechtswissenschaft 27
    Note: Das Wesen des angelsächsischen Verfassungsrechts. Die heute äußerlich so verschieden gestalteten Verfassungen Englands und seiner Kolonien einerseits und der Vereinigten Staaten andererseits ruhen doch auf einer gemeinsamen Grundlage, dem angelsächsischen Recht, das sich seiner ganzen Entstehung nach grundsätzlich von dem kontinentalen Recht, vor allem dem Frankreichs und Deutschlands, unterscheidet. Diese gemeinsame Rechtsgrundlage prägt aber noch heute dem Verfassungsrecht der angelsächsischen Staatenwelt seinen ganz besonderen Charakter auf. Die Eigentümlichkeit des angelsächsischen Verfassungsrechts liegt in der historisch erwachsenen Auffassung des Rechtes in England und Amerika begründet. Die verfassungsrechtliche Entwicklung in England wies den Gerichtshöfen sehr früh eine entscheidende Rolle zu. In den Kämpfen gegen die absolutistischen Neigungen der Stuarts standen die Common-Law-Gerichtshöfe mit in erster Linie. Sie legten das Common Law, das ungeschriebene Gewohnheitsrecht, aus. Und dieser Grundsatz galt auch für das öffentliche Recht. Recht war nicht der Ausspruch des Monarchen, wie in der absoluten Monarchie, sondern Recht war das, was die Gerchte als Recht anwandten. Und so ist die Rechtskontrolle der Gerichte über die Verfassung und die Verwaltung die charakteristische Eigentümlichkeit des englischen Rechts im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. In diesem Stadium sind diese Prinzipien des englischen Rechts nun auch in die neue Welt verpflanzt worden. Auch in Amerika war die wichtigste Funktion der Gerichtshöfe der Schutz der persönlichen Freiheit des einzelnen gegen den Staat und damit die Kontrolle der Ausübung der Staatsgewalt. Dieser gemeinsame Zug des englisch-amerikanischen Rechts macht sich auch heute noch geltend
    Language: German
    Author information: Koellreutter, Otto 1883-1972
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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