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    Online Resource
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    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    b3kat_BV040326196
    Format: 1 Online-Ressource (212 S.)
    Edition: 1. Aufl.
    ISBN: 9783428518173
    Note: Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Kein deklaratorischer Gewinnausweistatbestand für Einzelwirtschaftsgüter: Der Betriebsaufgabebegriff - § 30 Abs. 4 EStG 1925: Die Betriebsaufgabe als konstitutiver Gewinnausweistatbestand - § 16 Abs. 3 EStG: H.M. vom grundsätzlich deklaratorischen Gewinnausweistatbestand - Gegenthese: Neben Begünstigungs- "nur" noch Bewertungsnorm und Zurechnungsregel - § 16 Abs. 3 S. 6-8 n. F. EStG: Bewertungsnormen und Gewinnverteilungsschlüssel - Zusammenfassung - 2. Teil: Kein konstitutiver Gewinnausweistatbestand für Einzelwirtschaftsgüter: Die h.M. und die "Zwangsentnahme" von zurückbleibenden Wirtschaftsgütern - Die Literaturthese vom fortbestehenden "Betriebsvermögen infolge ehemaliger gewerblicher Tätigkeit" - Stellungnahme - Zusammenfassung - 3. Teil: Erst recht kein konstitutiver Gewinnausweistatbestand für ganze betriebliche Organismen: Die final "erweiterte" Betriebsaufgabe zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven - Wahlrechte zur Betriebsaufgabe bzw. "Ausnahmen" von einer tätigkeitsbezogenen Betriebsaufgabe - Die "Zwangsbetriebsaufgabe" - Ergebnis des dritten Teils - Zusammenfassung - Anhang: Auszüge aus dem Einkommensteuergesetz von 1925 - Literatur- und Sachverzeichnis , Main description: Ziel der Arbeit ist es, der Betriebsaufgabe (wieder) klare Konturen zu verschaffen. Michael Stopper zeichnet kritisch die sukzessive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Betriebsaufgabe und den damit einhergehenden Beurteilungswandel nach: von einer Begünstigungsnorm zum Auffangtatbestand als Gewinnausweistatbestand für die Fälle, in denen die Aufdeckung der stillen Reserven als systemgerecht erschien. Die wiederholten "Erweiterungen" (BFH) der Betriebsaufgabe hinterließen eine erhebliche Tatbestandsunschärfe und schufen eine Reihe von neuen Widersprüchen. Diese werden aufgelöst, indem die Betriebsaufgabevorschrift auf ihre historische Funktion als Begünstigungsvorschrift zurückgeführt wird. Insbesondere für ganze betriebliche Einheiten zeigen sich die vermeintlichen Anwendungsfälle der Betriebsaufgabe allesamt als angreifbar: Bei der Betriebsverlegung ins Ausland verbietet bereits der nationale Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine Sofortbesteuerung. Im Fall der steuerbaren verdeckten Einlage in Kapitalgesellschaften wird auf die §§ 20, 21 UmwStG als Rechtsgrundlage zurückgegriffen. Statt als rechtsfolgeneingeschränkte, weil erfolgsneutrale Betriebsaufgabe, erweist sich die Realteilung als steuerlich irrelevanter Umstrukturierungsvorgang. In den sog. Wahlrechtsfällen (Betriebsverpachtung u. a.) hat der Steuerpflichtige die Wahl, ohne dass ein Realisationsvorgang verwirklicht ist, den Vorgang entsprechend einer begünstigten Betriebsveräußerung zu behandeln , Dissertationsschrift--Universität Hamburg, 2004
    Language: German
    Subjects: Economics , Law
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    Keywords: Deutschland ; Betriebsaufgabe ; Gewinnermittlung ; Einkommensteuerrecht ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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