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    Online-Ressource
    Online-Ressource
    Berlin : Duncker & Humblot
    UID:
    b3kat_BV040326354
    Umfang: 1 Online-Ressource (134 S.)
    Ausgabe: 1. Aufl
    ISBN: 9783428514472
    Anmerkung: Inhaltsübersicht: A. Tatsächliche Ausgangssituation und Rechtsfrage - B. Zusammenfassung: Thesen - Übersichten - C. Das Abzugsystem: Das System der gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Abzüge - Die festen Bezüge der Chefärzte - Typische Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Patient, Krankenhaus und Arzt bei der Vereinbarung von Wahlleistungen - Das System der Abzüge für angestellte Chefärzte - Das System der Abzüge für beamtete Chefärzte - Die Beteiligung ärztlicher Mitarbeiter am Aufkommen aus privater Liquidation - D. Rechtsmaßstäbe für die Abzüge: Die einschlägigen Grundrechte - Verfassungsposition für angestellte Chefärzte - Die einschlägigen Grundrechte und ihre Aussagen - E. Die Rechtmäßigkeit der einzelnen Abzugspositionen: Der Abzug von den GOÄ-Gebühren bei stationären Wahlleistungen nach § 6 a Abs. 1 S. 1 GOÄ - Kostenerstattung nach § 24 Abs. 2 BPflV - Vorteilsausgleich, Mitarbeiterbeteiligung, Nebentätigkeitsabführungen - F. Gesamtbeurteilung: Zulässige Kostenerstattung - Defizite der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - Rolle des Gleichheitssatzes - Ermittlungs- und Belegpflichten - Stichwortverzeichnis , Main description: Die Privathonorare von Krankenhaus-Chefärzten für wahlärztliche Leistungen sind etlichen Abzugspositionen ausgesetzt: Die GOÄ verlangt eine Reduzierung des Honorars um 25%. Die Krankenhäuser fordern Kostenerstattung und Vorteilsausgleich. Ein Mitarbeiterpool muss ebenfalls aus diesen Privathonoraren gespeist werden. -- Der monetäre Zugriff auf die durch eigene Leistung erworbenen Ansprüche der Chefärzte bedarf vor den Grundrechten einer Legitimation. Die verfassungsrechtliche Prüfung des Abzugssystems, die auf der Auswertung von etwa 100 Chefarztverträgen beruht, erweist sich als problematisch, weil mehrere Abzugspositionen sich auf identische, bereits ausgeschöpfte Rechtfertigungsgründe berufen, manche Zugriffsargumente sich als materiell fragwürdig erweisen und das Gesamtsystem von fiskalischen Interessen Dritter beherrscht wird. Letztlich dienen Honorare des Chefarztes als Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber Krankenhaus als lukrative Finanzquelle. -- Ferdinand Kirchhof versucht, das System der Abzugspositionen empirisch darzustellen, nach sachlichen Gesichtspunkten zu gliedern und seine verfassungsrechtliche Basis darzustellen
    Sprache: Deutsch
    Schlagwort(e): Deutschland ; Krankenhaus ; Chefarzt ; Honorar ; Kürzung ; Verfassungsmäßigkeit
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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