Format:
1 Online-Ressource (240S.)
ISBN:
9783322840103
,
9783528079055
Note:
von K. D. Bock Anlaß, dieses Symposium zu veranstalten, waren die zahlreichen, größtenteils kontroversen Diskussionen, die um das Arzneimittelgesetz vor und nach seiner Verabschiedung geführt worden sind. Dieses Gesetz hat lt. § 1 den Zweck " . . . für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel . . . zu sorgen". Zwar wurde im 6. Abschnitt des Gesetzes der Schutz des Patienten bei der klinischen Prüfung dankenswerterweise eingehend geregelt, aber nirgends findet sich auch nur die Andeutung einer vielleicht sozial-ethischen Verpflichtung des Patienten, sich an Arzneimittelprüfungen zu beteiligen, denn die von allen Seiten geforderte Arzneimittelsicherheit kann ohne solche Prüfungen gar nicht erreicht werden. Ebensowenig ist von dem Schutz des Arztes die Rede, der klinische Prüfungen vornimmt. Wenn dieser sich bisher schon immer in einer Situation befand, die zur Vermeidung auch nur entfernt denkbarer juristischer Konsequenzen sorgfältigste Abwägung jeden Schrittes erforderte, so wurde diese Situation noch durch Publikationen verschärft, durch die sich der prüfende Arzt in die Nähe eines Kriminellen gerückt glauben kann. Neben wenigen positiven Folgen, nämlich der Verhinderung gelegentlicher Auswüchse, hat diese Entwicklung insgesamt zur Verunsicherung auch des gewissenhaften klinischen Prüfers geführt. Man kann nicht Arzneimittelsicherheit fordern und gleichzeitig eine der wichtigsten Voraussetzungen hierzu, nämlich die klinische Prüfung, so erschweren oder sogar so verteufeln, daß kaum noch ein Arzt oder gar ein Patient bereit ist, an solchen Prüfungen mitzuwirken
Language:
German
Keywords:
Arzneimittelprüfung
;
In vivo
;
Menschenversuch
;
Konferenzschrift
DOI:
10.1007/978-3-322-84010-3