Format:
1 Online-Ressource
Edition:
Zweite, Verbesserte Auflage
ISBN:
9783642499432
,
9783642496493
Note:
§ 1. Begriff der juristischen Logik 1. Wenn im folgenden von juristischer Logik und einigen ihrer Probleme die Rede sein soll, so bedarf es zunächst einer Angabe dessen, was im Zusammenhang dieser Untersuchungen unter Logik verstanden wird. Der Ausdruck Logik wird im Rahmen der Philosophie sowohl als auch innerhalb der Einzelwissenschaften in mehreren, oftmals erheblich voneinander abweichenden Bedeutungen verwandt. Der Sprachgebrauch ist sogar derart schillernd, daß einer scharfen Definition, sofern sie sich an den üblichen Sprachgebrauch anschließen soll, nicht unerhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen, denn bekanntlich spricht man von materialer, formaler, transzendentaler, regionaler, reiner, angewandter, theoretischer, praktischer, hermeneutischer, realer, natürlicher, klassischer und moderner Logik, um nur einige der zahlreichen 1 Wortverknüpfungen herauszugreifen. Für die hier anzustellenden Überlegungen vereinfacht sich jedoch die Frage nach einer passenden Definition. Während nämlich die Ansichten darüber, was man etwa unter materialer oder transzendentaler Logik zu verstehen habe, weitgehend divergieren, gilt für den Begriff der formalen Logik cum grano salis das Gegenteil. Schließt man sich an die zweckmäßige und eindeutige Terminologie von SCHOLZ an und geht von dem Überbegriff einer Wissenschaftslehre aus, unter der die Lehre vom Rüstzeug der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung im weitesten Sinne zu verstehen ist, so darf man die formale Logik denjenigen Teil dieser Wissenschaftslehre nennen, der die zum Aufbau irgendeiner Wissenschaft erforderlichen Schlußregeln formuliert und zugleich alles das liefert, was für eine exakte Formulierung dieser 2 Regeln erforderlich ist
Language:
German
Keywords:
Recht
;
Logik
;
Juristische Logik
;
Hochschulschrift
;
Hochschulschrift
DOI:
10.1007/978-3-642-49943-2
Author information:
Klug, Ulrich 1913-1993