Format:
1 Online-Ressource (XVI, 476 S.).
ISBN:
978-3-642-99422-7
,
978-3-642-98607-9
Note:
Am 3. Juli 1938 ist das Schweizerische Strafgesetzbuch in der eidgenössischen Volksabstimmung angenommen worden. Am 1. Januar 1942 ist es in Kraft getreten. Meinen Plan, auf diesen Zeitpunkt mein Buch zum Abschluß zu bringen, habe ich nicht verwirklichen können. Gesetzgeberische Arbeiten und, seit dem Herbst 1939, starke militärrichterliche Beanspruchung, haben mich daran gehindert. Andere Aufgaben und Pflichten mußten den Vorrang vor meinem Buch haben. Die Verzögerung hatte das Gute, daß es möglich war, auch die seit dem Herbst 1939 machtvoll einsetzende strafrechtliche Notgesetzgebung des Bundes zu berücksichtigen. Auch die Gerichtspraxis seit dem 1. Januar 1942 konnte in einem gewissen Umfang beachtet werden. Schon heute darf man den Eindruck haben, daß die schweizerischen Richter mit Verständnis und einem starken Einfühlungsvermögen sich in das neue Recht vertiefen. Im Hinblick auf die vielfach neue juristische und kriminalpolitische Ordnung, die das Gesetzbuch zur Geltung bringt, ist das keine leichte Aufgabe. Die bisherigen Rechte und Anschauungen wirken nach. Es wird eine geraume Zeit dauern, bis die Schweizerischen Richter sich alle Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Recht zu eigen gemacht haben - das Doppelsystem der Strafen und der sichernden und fürsorglichen Maßnahmen, die fast völlige Ausschaltung der Erfolgshaftung, den weitgehenden Verzicht auf die kasuistische Ausgestaltung der Deliktstatbestände und, was teilweise damit zusammenhangt, das dem Richter in einem weiten Umfang anheimgegebene freie Ermessen
Language:
German
DOI:
10.1007/978-3-642-99422-7
Author information:
Hafter, Ernst 1876-1949