Format:
1 Online-Ressource (X, 51 S.).
ISBN:
978-3-662-06704-8
,
978-3-540-16412-8
Series Statement:
MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Note:
Die 1974 in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland eröffnete Rheinische Landesklinik Köln ist mehr als ein Krankenhaus: in ihr wurde die Einheit medizinischer, psychotherapeutischer und sozialer Hilfestellungen für psychisch Kranke verwirklicht. Als psychiatrisches Behandlungszentrum zuständig für die umfassende psychiatrische Versorgung der Stadt Köln (mit Ausnahme eines Südstadt- und eines weiteren Nordstadtbezirks) entspricht ihre Aufgabenstruktur den Leitlinien der Enquete zur Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik. Neben einer Gleichstellung der psychisch Kranken mit den körperlich Kranken wurde darin ein regional gegliedertes, abgestuftes System leistungsfähiger, einander ergänzender und leicht erreichbarer psychiatrischer und sozialer Einrichtungen vorgegeben, das psychisch Kranken nach Art und Grad ihrer Beeinträchtigung jeweils die bestmögliche Hilfe zuteil werden läßt. Der Institutsambulanz - in Köln erstmals in der Bundesrepublik verwirklicht - wurde in diesem neuartigen System umfassender Versorgung eine integrale Funktion zugewiesen. Ohne den Anspruch umfassender psychiatrischer Versorgung zu relativieren, sollte zugleich der Anteil zwangsweiser Unterbringungen psychisch Kranker möglichst niedrig gehalten werden. Angeregt durch die Klinik wurde bereits Anfang 1975 eine Arbeitsgruppe mit Richtern des Landgerichts VI Vorwort Köln, der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Köln sowie Mitarbeitern des Gesundheitsamtes und der Ordnungsbehörden ins Leben gerufen. Diese hat seitdem 2mal jährlich Konferenzen abgehalten, die den jeweils aktuellen Problemen der Grenzbereiche zwischen Psychiatrie und Recht gewidmet waren. Als erstes Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit ist der nachfolgende Beitrag entstanden
Language:
German
Keywords:
Psychische Störung
;
Unterbringungsrecht
;
Psychiatrie
;
Zwangseinweisung
;
Psychische Störung
;
Zwangseinweisung
;
Psychisch Kranker
;
Unterbringung
;
Psychisch Kranker
;
Zwangseinweisung
;
Zwangseinweisung
;
Psychiatrische Klinik
DOI:
10.1007/978-3-662-06704-8