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    UID:
    b3kat_BV048324774
    Format: 1 Online-Ressource (198 Seiten)
    Edition: 1st ed
    ISBN: 9783428584833
    Series Statement: Schriften zum Bürgerlichen Recht
    Note: Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- 1. Kapitel: Private Bauherren in der Auseinandersetzung mit dem Urhebergesetz -- A. Die ("neue") Ausgangslage des urheberrechtlichen Schutzes -- I. Werke der Baukunst -- 1. Das Bauwerk nach 2 I Nr. 4 UrhG -- a) Zweckneutralität des urheberrechtlichen Schutzes -- b) Schutz von Teilleistungen -- 2. Der Kunst‍(werk)‌begriff des Urhebergesetzes -- II. Der Werkbegriff des 2 II UrhG -- 1. Persönlich -- 2. Geistig -- 3. Schöpfung -- a) Wahrnehmbare Formgestaltung -- b) Individualität/Eigentümlichkeit -- aa) Subjektive Neuheit -- bb) Vorhandener und genutzter Gestaltungsspielraum -- c) Die Gestaltungshöhe als deskriptives Element -- d) Die Gestaltungshöhe als konstitutives Erfordernis -- e) Allmählicher Abschied von der Gestaltungshöhe als konstitutives Element -- f) Indizwirkung des Denkmalschutzrechts -- III. Entstehen des urheberrechtlichen Schutzes -- B. Folgen dieser Rechtsentwicklung für Werke der Baukunst -- I. Private Eigenheime als Schutzobjekte des Urheberrechts -- II. Fehlende vertragliche Bestimmungen zum Urheberrecht -- III. Nunmehr kollidierende Interessen -- 1. Die Interessenlage auf Seiten des Bauherrn -- a) Das Eigentumsrecht des Bauherrn -- aa) Verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie und einfachgesetzliche Konkretisierung -- bb) Freiheitsaspekt und Sozialbindung des Eigentumsrechts -- cc) Die Wohnung als Ort der freiheitlichen Entfaltung des Eigentümers -- b) Das Äquivalenzinteresse des Bauherrn aus dem Architektenvertrag -- 2. Die Interessenlage auf Seiten des Architekten -- a) Das Eigentumsrecht nach Art. 14 GG -- b) Ideelles Schutzinteresse -- c) Wirtschaftliches Nutzungsinteresse -- aa) Zusammenspiel von Ausschließlichkeitsrechten und Nutzungsrechteeinräumung -- bb) Monistische Verknüpfung ideeller und wirtschaftlicher Interessen , d) Wahrnehmung der Rechte im Falle des angestellten Architekten -- e) Die Kunstfreiheit nach Art. 5 III GG -- aa) Das Schaffen des Architekten als Kunst i.S.d. Art. 5 III GG -- bb) Der durch Art. 5 III GG gewährte Schutz -- f) Auswirkung der geringen Individualität -- C. Zwischenbetrachtung -- 2. Kapitel: Theoretischer Ansatz eines angemessenen Ausgleichs der kollidierenden Interessen -- A. Der Regelungsgehalt des Urhebergesetzes und das zwingende Bedürfnis einer "Flexibilität" des Rechts -- B. Die Möglichkeit einer "Flexibilisierung" durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln -- I. Ausgangspunkt der Utopie rein kasuistischer Gesetzgebung -- II. Die Entwicklung von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen -- C. Generalklauseln bzw. unbestimmte Rechtsbegriffe an den entscheidenden Stellen des urheberrechtlichen Änderungsrechts -- I. Entstellungsverbot nach 14 UrhG - berechtigte Interessen -- II. Änderungsverbot nach 39 UrhG - Treu und Glauben -- D. Die Schlüsselfunktion von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen für einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen -- I. Ausfüllungsbedürftigkeit durch Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe im Normtext -- 1. Randunschärfe und "offener Begriffskern" -- 2. Das Kriterium der Wertungsausfüllungsbedürftigkeit von Normen "offenen Begriffskerns" -- a) Ausfüllung des Norminhaltes durch die Gerichte -- b) Notwendigkeit der Qualifikation als Generalklausel -- II. Die Ausfüllung des Norminhaltes durch Wertungsentscheidungen der Gerichte als Gefährdung für die Rechtsordnung -- 1. Unbestimmte, wertungsausfüllungsbedürftige Rechtsbegriffe als mögliches Einfallstor für Willkür und Rechtsmissbrauch -- 2. Berechtigung und zwingende Notwendigkeit der Würdigung der Kritik , III. Eindämmung einer Gefährdung des Rechts im Ausfüllungsprozess unbestimmter, wertungsausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriffe -- 1. Notwendigkeit einer Systematisierung des Ausfüllungsprozesses -- 2. Die Konkretisierung unbestimmter, wertungsausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriffe als Grundlage eines solchen systematisierten Ausfüllungsprozesses -- a) Begriff der Konkretisierung -- b) Unmöglichkeit der Konkretisierung im engsten Wortsinn und Ausschluss einer urheberrechtlichen "Universalformel" -- c) Eingrenzung der Wertungsentscheidungen der Gerichte -- aa) Hinweise durch einen verfassungsrechtlichen Rahmen und die induktive Betrachtung der Norm selbst -- bb) Ordnung möglicher Anknüpfungs- und Gewichtungskriterien -- (1) Anlehnung an das bewegliche System nach Wilburg -- (2) Zusammenfassung generalisierbarer Sachverhalte -- IV. Zwischenbetrachtung -- 3. Kapitel: Ausgestaltung einer systematisierten Konkretisierung zur Eingrenzung der Wertungsentscheidung durch die Gerichte -- A. Verfassungsrechtliche Rahmensetzung einer systematisierten Konkretisierung - Bindung der Gerichte nach Art. 1 III GG -- I. Der Grundsatz der praktischen Konkordanz -- 1. Ausgleich des Spannungsverhältnisses durch beidseitige, größtmögliche Geltung -- 2. Erkenntnisse hinsichtlich einer Wertungsentscheidung im Rahmen der Ausfüllung unbestimmter, wertungsausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriffe -- a) Ausgangspunkt der "Waffengleichheit" kollidierender Rechte -- b) Keine urheberrechtliche Verlagerung dieses Gleichgewichts -- II. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz -- 1. Inhaltliche Anforderungen -- a) Legitimität des verfolgten Zwecks -- b) Geeignetheit des Mittels -- c) Erforderlichkeit des Eingriffs -- d) Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne -- 2. Die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zivilrecht , 3. Partiell mögliche Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zivilrecht -- a) Anspruchsbegründung und staatliche Sanktionierung des Ausbleibens versprochener Leistungen -- b) Die Disposition des Schuldners über seine Freiheitssphäre als Ausdruck zivilrechtlicher Privatautonomie -- c) Privatheteronome Eingriffsrechte als Gegenstück der Privatautonomie -- d) Änderungsrechte des Architekten als privatautonome Öffnung der Freiheitssphäre des Bauherrn -- e) Zuspitzung auf die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engen Sinne als Hauptprüfungspunkte -- f) Verpflichtete‍(r) einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bei "offengelassener Gesetzgebung" -- 4. Die gleichwohl problematische Erforderlichkeitsprüfung im Zivilrecht -- a) Erforderlichkeitserwägungen in Bezug auf das Änderungsbegehren des Bauherrn -- b) Erforderlichkeitserwägungen in Bezug auf die Abwehrrechte des Architekten -- 5. Erkenntnisse hinsichtlich einer Wertungsentscheidung -- a) Unzulässigkeit einer urheberrechtlichen "Überreaktion" auf die Einordnung als Baukunst i.S.d. 1, 2 I Nr. 4, II UrhG -- b) Fokussierung der Betrachtung auf die Kollisionssituation und Minderung der Bedeutung des Kunstbegriffes -- c) Anwendbarkeit des Erforderlichkeitsgrundsatzes in Bezug auf den Architekten -- III. Zwischenergebnis -- B. Ausfüllung des verfassungsrechtlichen Rahmens durch eine induktive Betrachtung der urheberrechtlichen Normen -- I. Die relevanten Bestimmungen für eine induktive Betrachtung -- 1. Normkanon des Integritätsschutzes -- 2. Einschlägige Normen des Integritätsschutzes für Bauwerke -- 3. Notwendigkeit eines stillschweigend vorausgesetzten und allgemeinen Änderungsverbotes des UrhG -- II. Das Entstellungsverbot gem. 14 UrhG -- 1. Geltung aller Schutzrechte unter der "Präambel" des 11 UrhG. , a) Die Entwicklung des Urheberrechts vom rein wirtschaftlichen Schutzrecht zu einer Verknüpfung vermögensrechtlicher und ideeller Interessen -- b) 14 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts -- aa) Schutzzweck und Wesen des Urheberpersönlichkeitsrechts -- bb) Erkenntnisse aus der Einordnung des 14 UrhG als Norm des Urheberpersönlichkeitsrechts -- (1) Die Gestaltungshöhe als erstes Kriterium für die Interessengewichtung des Architekten -- (2) Keine eigenständige Wirkung der Gestaltungshöhe als konstitutives Merkmal -- (3) Abnehmende Gewichtung des Urheberpersönlichkeitsrechts nach dem Tod des Schaffenden -- (4) Beschränkung des Schutzes auf die individuell gestalteten Teile des Werkes -- 2. Der Entstellungsbegriff -- 3. Andere Beeinträchtigungen -- a) Begriff -- b) Gesamtzerstörungen eines Werkes als Beeinträchtigung -- aa) Einbezug von Zerstörungen durch den BGH -- bb) Die Notwendigkeit und Systemwidrigkeit einer solchen Einbeziehung -- cc) Festzustellender, dringender legislativer Handlungsbedarf -- c) Die Teilzerstörung eines Werkes als Entstellung -- aa) Betroffenheit sämtlicher individueller Gestaltungselemente durch die Teilzerstörung -- bb) Betroffenheit eines Teils der individuellen Gestaltungselemente bei bestehender "Restindividualität" -- d) Anspruch des Architekten auf Zerstörung des Werkes -- 4. Eignung zur Entstellung oder Beeinträchtigung -- a) Grundsätzliche Indizierung einer Beeinträchtigungsgefährdung -- b) Beeinträchtigung bei geminderter Wahrnehmung im Privatbereich -- 5. Das Merkmal der "Gefährdung berechtigter Interessen" -- a) Generelles Erfordernis der Abwägung auch bei Entstellungen eines Werkes -- b) Unzulässigkeit rein kategorischer Ausschlüsse oder Vermutungswirkungen zu Gunsten des Urhebers -- c) Berücksichtigung der Eingriffsintensität als Gewichtungskriterium zu Gunsten des Urhebers , d) Berücksichtigung des intendierten Gebrauchszwecks als Gewichtungskriterium zu Gunsten des Eigentümers
    Additional Edition: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Lenze, Dennis Das Änderungsrecht des Architekten an Eigenheimen im Bereich der kleinen Münze der Baukunst Berlin : Duncker & Humblot,c2021 ISBN 9783428184835
    Language: English
    Subjects: Law
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    Keywords: Deutschland ; Bauwerk ; Eigenheim ; Kleine Münze ; Architekt ; Bauherr ; Interessenkollision ; Urheberrecht ; Schutzbereich ; Hochschulschrift
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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