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    UID:
    b3kat_BV049293882
    Umfang: 1 Online-Ressource (570 Seiten)
    ISBN: 9783800593989
    Serie: Kommunikation & Recht
    Anmerkung: Description based on publisher supplied metadata and other sources , Cover -- Titel -- Impressum -- Vorwort -- Inhalt -- Autorenverzeichnis -- A. Einleitung -- B. Fälle im Internet- und Medienrecht -- Fall 1 ‒ Akkreditierung im NSU-Verfahren: Haben ausländische Medien ein Recht auf Chancengleichheit? -- I. Sachverhalt bei der Akkreditierung im NSU-Verfahren (Luisa Heß) -- II. Interview mit Andrea Titz, ehem. Pressesprecherin OLG München -- III. Falllösung zur Akkreditierung im NSU-Verfahren (Prof. Dr. Christian v. Coelln) -- 1. Sachverhalt -- 2. Die Zulässigkeit der Reservierung von Journalistenplätzen -- 2.1 Die Vereinbarkeit mit 169 Abs. 1 Satz 1 GVG -- 2.1.1 Die Geltung von 169 Abs. 1 Satz 1 GVG für die Hauptverhandlung vor dem OLG -- 2.1.1.1 Die Vereinbarkeit der Reservierung von Journalistenplätzen mit 169 Abs. 1 Satz 1 GVG -- 2.1.1.1.1 Der Inhalt des Öffentlichkeitsgrundsatzes -- 2.1.1.1.2 Die Beachtung dieser Kriterien durch das OLG -- 2.1.1.2 Ergebnis -- 2.2 Die Vereinbarkeit mit der allgemeinen Informationsfreiheit des Z aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 GG -- 2.2.1 Die Eröffnung des Schutzbereichs der Informationsfreiheit -- 2.2.2 Die Zutrittsversagung als Eingriff in den Schutzbereich -- 2.2.3 Die Rechtfertigung des Eingriffs -- 2.2.3.1 Die Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage -- 2.2.3.1.1 Schranken -- 2.2.3.1.2 Schranken-Schranken -- 2.2.3.2 Die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme im Einzelfall -- 2.3 Ergebnis -- 3. Die Zulässigkeit des gewählten Vergabeverfahrens -- 3.1 Die Maßstäbe für die Vergabe der Medienplätze -- 3.1.1 Grundsätzliches -- 3.1.1.1 Das Prioritätsprinzip als zulässiges Vergabeverfahren -- 3.1.1.2 Die Möglichkeit der Bildung bestimmter Platzkontingente -- 3.2 Die Beurteilung des hier gewählten Vergabeverfahrens -- 3.2.1 Ergebnis -- Fall 2 ‒ Ermittlungen gegen netzpolitik.org: Wann begehen Journalisten Landesverrat? , I. Sachverhalt zu den Ermittlungen gegen netzpolitik.org (Sarah Müller) -- II. Interview mit Markus Beckedahl, netzpolitik.org -- III. Falllösung zu netzpolitik.org (Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich) -- 1. Einleitung -- 2. Staatsgeheimnisse vs. investigativer Journalismus -- 3. Strafbarkeitsrisiken für Journalist*innen bei der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen -- 4. Beurteilung der Staatsgeheimnisqualität am praktischen Beispiel -- 4.1 Sachverhalt -- 4.2 Bewertung der Staatsgeheimnisqualität -- 4.2.1 Geheimhaltungsfähigkeit -- 4.2.2 Geheimhaltungsbedürftigkeit -- 4.2.2.1 Erforderliche Geheimhaltung vor fremder Macht -- 4.2.2.2 Schutzgut "äußere Sicherheit" -- 4.2.2.3 Abwendung der Gefahr eines schweren Nachteils -- 4.2.3 Kein illegales Staatsgeheimnis ( 93 Abs. 2 StGB) -- 4.3 Was bleibt? -- Fall 3 ‒ Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik": Kann Satire beleidigen? -- I. Sachverhalt zu Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" (Lisa Posorske) -- II. Interview -- III. Falllösung zu Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik" (RA Dr. Marc-Oliver Srocke) -- 1. Einleitung -- 2. Fallprüfung -- 2.1 Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts -- 2.2 Rechtswidrigkeit -- 3. Die Lösung des LG Hamburg -- 4. Die Lösung des OLG Hamburg -- 5. Bekannte Argumente -- 5.1 Das Teilungs-Argument -- 5.2 Das Disclaimer-Argument -- 5.3 Das Deckmantel-Argument -- 6. Entscheidung -- 7. Epilog -- Fall 4 ‒ Der Hütchen-Mann aus Dresden: Dürfen Demonstranten gefilmt werden? -- I. Sachverhalt beim Hütchen-Mann aus Dresden (Maximilian Zienau) -- II. Interview mit Arndt Ginzel, freier Journalist u. a. für das ZDF -- III. Falllösung zum Filmen des Hütchen-Manns (RAin Verena Haisch) -- 1. War das Erstellen der Bewegtbildaufnahmen des "Hutbürgers" rechtmäßig? -- 1.1 Die rechtlichen Grundsätze bzgl. des Erstellens von Bildnissen -- 1.1.1 Keine Anwendbarkeit der 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUG) , 1.1.2 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Auffangtatbestand -- 1.1.2.1 Schutzbereich eröffnet -- 1.1.2.2 Abwägung der widerstreitenden Interessen erforderlich -- 1.2 Angesichts der dargestellten Grundsätze - war das Filmen des "Hutbürgers" zulässig? -- 1.3 Filmen von der gegenüberliegenden Straßenseite - die Totale -- 1.3.1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt -- 1.3.2 Abwägung der widerstreitenden Interessen -- 1.3.3 Ergebnis -- 1.4 Zulässigkeit der Erstellung der Filmaufnahmen - jetzt aus der Nähe -- 1.4.1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt -- 1.4.2 (Konkludente) Einwilligung des "Hutbürgers" in die Erstellung der Aufnahmen? -- 1.4.3 Abwägung der widerstreitenden Interessen -- 1.4.4 Ergebnis -- 1.5 Keine Verletzung der Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 DSGVO -- 2. War die Veröffentlichung der Aufnahmen des "Hutbürgers" zulässig? -- 2.1 Die rechtlichen Grundsätze bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen -- 2.1.1 Anwendbarkeit der 22, 23 KUG -- 2.1.2 Das "abgestufte Schutzkonzept" der 22, 23 KUG -- 2.2 Angesichts der dargestellten Grundsätze ‒ war die Veröffentlichung der Aufnahmen des "Hutbürgers" zulässig? -- 2.2.1 (Konkludente) Einwilligung des "Hutbürgers" i. S. d. 22 Satz 1 KUG -- 2.2.2 Bildnis von Teilnehmern an Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen - 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG -- 2.3 Berichterstattung aus dem Bereich der Zeitgeschichte ‒ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG -- 2.4 Keine entgegenstehenden berechtigten Interessen ‒ 23 Abs. 2 KUG -- Fall 5 ‒ NetzDG 1.0: Sind soziale Netzwerke Medien? -- I. Sachverhalt zum NetzDG 1.0 (Lukas Erbrich) -- II. Interview mit Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM -- III. Falllösung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Prof. Dr. Tobias Gostomzyk) -- 1. Einleitung - Netzwerk-Gesetzgebung gegen Meinungsfreiheit? Kommunikationsgrundrechtliche Fragen des NetzDG. , 2. Einführung des NetzDG -- 2.1 Hassrede als Risiko -- 2.2 Das NetzDG im Rechtskontext -- 2.3 Regulierung von Masse -- 2.4 Rechtmäßig/rechtswidrig -- 3. Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde -- 3.1 Zulässigkeit -- 3.1.1 Zuständigkeit -- 3.1.2 Beschwerdegegenstand -- 3.1.3 Beschwerdefähigkeit -- 3.1.3.1 Grundrechtsträgerschaft gem. Art. 5 Abs. 1 GG? -- 3.1.3.2 Wesensmäßige Anwendbarkeit -- 3.1.3.3 Inländische juristische Person? -- 3.1.4 Beschwerdebefugnis -- 3.1.5 Subsidiarität -- 3.1.6 Sonstige Punkte -- 3.1.6.1 Allgemeine Bedeutung -- 3.1.6.2 Frist -- 3.1.6.3 Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis -- 3.2 Begründetheit -- 3.2.1 Vorüberlegungen zu Art. 5 Abs. 1 GG -- 3.2.2 Schutzbereich der Meinungsfreiheit? -- 3.2.3 Schutzbereich der Rundfunkfreiheit? -- 3.2.4 Schutzbereich der Pressefreiheit? -- 3.2.5 Annexschutz durch Medienfreiheiten? -- 3.2.6 Schutz durch einheitliche Medienfreiheit? -- 3.2.7 Zwischenergebnis -- 3.3 Eingriff in den Schutzbereich -- 3.4 Rechtfertigung des Eingriffs -- 3.4.1 Formelle Verfassungsmäßigkeit -- 3.4.1.1 Gesetzgebungskompetenz -- 3.4.1.2 Verwaltungskompetenz -- 3.4.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit -- 3.4.2.1 Bestimmtheitsgrundsatz -- 3.4.2.2 Staatsferne der Aufsicht -- 3.4.2.3 Verhältnismäßigkeit -- 3.4.2.3.1 Legitimes Ziel -- 3.4.2.3.2 Geeignetheit -- 3.4.2.3.3 Erforderlichkeit -- 3.4.2.3.4 Verhältnismäßigkeit i.e.S. -- 4. Ergebnis -- Fall 6 ‒ Die Tagesschau-App: Wann ist Rundfunk presseähnlich? -- I. Sachverhalt bei der Tagesschau-App (Susanne Hoffmann) -- II. Interview mit Dr. Michael Kühn, Justiziar NDR -- III. Falllösung zur Tagesschau-App (Prof. Dr. Bernd Holznagel/Dr. Christian Schepers) -- 1. Einführung -- 2. Grenzziehung von Presse- und Rundfunktätigkeiten im Internet -- 2.1 Verfassungsrechtliche Perspektive -- 2.2 Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks , 2.3 Beschränkungen zugunsten der Presse -- 3. Verfahrensgang und Begehren der Beteiligten -- 3.1 Klagegrund und Zuständigkeit des LG Köln -- 3.2 Argumente der Kläger und der Beklagten -- 4. Instanzengang und kritische Würdigung -- 4.1 Auslegung des Merkmals "presseähnlich" -- 4.2 Kritische Würdigung -- 4.2.1 Kriterium der Presseähnlichkeit im Kontext der Medienkonvergenz -- 4.2.2 Abgrenzungsprobleme und Rechtsunsicherheiten -- 4.2.3 Unzureichende Umsetzung des Vielfaltziels -- 5. Änderungen durch den MStV -- 5.1 Wegfall des Sendungsbezugs -- 5.2 Neue Bestimmung des Merkmals der Presseähnlichkeit -- 6. Fazit -- Fall 7 ‒ Bild-Zeitung vs. BND: Sind Bundesbehörden zur Auskunft verpflichtet? -- I. Sachverhalt bei der Bild-Zeitung vs. BND (Gordon Wüllner-Adomako) -- II. Interview mit Dr. Christoph Partsch, Rechtsanwalt, und Hans-Wilhelm Saure, Bild Zeitung -- III. Falllösung zu Bild-Zeitung vs. BND (Dr. Oliver Schlüter/Victor Meckenstock) -- 1. Einleitung -- 2. Sachverhalt -- 3. Rechtliches -- 3.1 Zulässigkeit -- 3.2 Begründetheit -- 3.2.1 Anspruch aus 4 Abs. 1 BlnPrG -- 3.2.1.1 Grundzüge der Kompetenzordnung des Grundgesetzes -- 3.2.1.2 Die Informationserteilung des BND gegenüber Pressevertretern als Teil der auswärtigen Angelegenheiten im Sinne des Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG -- 3.3 Die Regelung der Voraussetzungen der Informationserteilung als Annex zur Sachmaterie "Bundesnachrichtendienst" -- 3.4 Stellungnahme -- 3.5 Ergebnis -- 3.5.1 Anspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG -- 3.5.1.1 Grundrechtsdogmatische Herleitung eines verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs -- 3.5.1.2 Erforderlichkeit eines verfassungsunmittelbaren Anspruchs -- 3.5.1.3 Anspruchsumfang -- 3.5.1.4 Ergebnis -- 3.5.2 Anspruch aus Art. 10 EMRK -- 3.5.3 Ergebnis -- Fall 8 ‒ Der Bundespräsident auf der Mailbox: Wie vertraulich sind Nachrichten an Chefredakteure? , I. Sachverhalt beim Bundespräsidenten auf der Mailbox (LauraBaer)
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Gostomzyk, Tobias Böhmermann, Künast, Rezo Frankfurt am Main : Fachmedien Recht und Wirtschaft,c2023 ISBN 9783800517619
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Massenkommunikation ; Medienrecht ; Medienwissenschaft ; Deutschland ; Internet ; Medienrecht ; Fallsammlung
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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