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Der Umgang mit dem baulichen Erbe der DDR und besonders der mit dem Staatswesen verbundenen Bauten endet oft mit einer Fassadenkosmetik oder gar mit dem Abriss. Das Nationalkomitee für Denkmalschutz hat diese Gefahr erkannt. Bereits 1995, auf dem Höhepunkt einer sehr kontrovers geführten Diskussion, wurde eine Fachtagung zum Thema Architektur und Städtebau der DDR ausgerichtet. Die Empfehlungen waren damals eindeutig: Bauliche Zeugnisse der DDR können Anlagen von Denkmalwert sein. Gleichzeitig war allen klar, dass es immer Befürworter und Gegner dieser Architektur geben wird, denn die Rolle der DDR in der gemeinsamen deutschen Geschichte ist und bleibt kontrovers. Eines der für das Staats- und Gesellschaftssystem der DDR charakteristischen Zeugnisse sind die Bauten und Gartenanlagen am Schloss Schönhausen in Berlin-Pankow. Wilhelm Pieck, der erste Staatspräsident der DDR, nutzte das Schloss von 1949-1960 als seinen Amtssitz. Anschließend diente der Gebäudekomplex bis 1990 als Gästehaus des Ministerrats der DDR. Heute stehen alle Gebäude leer. Die Bauten der fünfziger und sechziger Jahre sind als Denkmale in der Berliner Denkmalliste verzeichnet und zusammen mit dem Schloss als ein denkmalwertes Ensemble ausgewiesen.
In:
, 2001, 2001,2001,1, Seiten 1-
Language:
German
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-10073316
URL:
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(kostenfrei)