ISSN:
0944-7652
Content:
Wer sich nicht als reinen Rechtspositivisten versteht, kann mit den derzeit bestehenden bioethischen Verboten nicht zufrieden sein, weil die darin zitierten Grundwerte weder definiert noch begründet sind. Handelt es sich dabei nicht bloß um in westlichen Industrie- gesellschaften faktisch geltende Wertvorstellungen, die aber diachronisch und synchronisch der Veränderung unterliegen können? Wenn Menschenrechte in der Wahrung individueller Freiheit bestehen und diese mit rein rationaler Vernunft exekutiert wird, dann lassen sich Regelungen, wie sie z.B. im deutschen Embryonenschutz- gesetz stehen, nicht zwingend begründen. Die größte Chance eines Konsenses bieten anscheinend gemeinsame Erfahrungen, die intuitiv als unmenschlich gewertet werden. Realistisch erscheint daher die Vorhersage, dass rechtliche, politische und ethische Normen der Bioethik erst dann überhaupt erst konsensuell konstituiert werden, wenn eine Gesellschaft auf diesem Feld schlechte Erfahrungen gemacht hat.
In:
Zeitschrift für medizinische Ethik, Leiden, The Netherlands : Brill | Mentis, 1993, 46(2000), 1, Seite 003-012, 0944-7652
In:
volume:46
In:
year:2000
In:
number:1
In:
pages:003-012
Language:
German
Keywords:
Bioethik
;
Genetik
;
Menschenwürde
;
Behinderung
;
Ungewissheit