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    UID:
    gbv_096431768
    ISSN: 0944-7652
    Content: In medizinethischen Debatten wird oft auf die Pflicht zur Wahrung der Menschenwürde Bezug genommen. Häufig ergeben sich jedoch Kontroversen über die Konsequenzen, die sich aus dieser Pflicht für den Einzelfall ergeben. Dementsprechend wird mitunter der Verdacht geäußert, die Menschenwürdenorm sei nicht klar definierbar oder es handele sich gar um eine bloße Leerformel. Dieser Verdacht wird durch die Annahme verstärkt, dass Versuche einer Begründung der Menschenwürdenorm auf einem naturalistischen Fehlschluss basieren. Der vorliegende Beitrag versucht hingegen zu zeigen, dass die Menschenwürdenorm durchaus einen eigenen Gehalt hat. Es wird argumentiert, dass ernsthafte Kontroversen über den Gehalt der Menschenwürdenorm nur in Bezug auf bestimmte, klar eingegrenzte Fragestellungen und nur aus bestimmten, erklärbaren Gründen auftreten. Auch der Naturalismusvorwurf lässt sich zurückweisen, wenn die Menschenwürdenorm transzendentalphilosophisch (z.B. diskursethisch) begründet wird. Die Menschenwürdenorm ist also weder unbegründbar noch inhaltslos; sie beinhaltet aber keine Patentlösungen für alle ethischen Fragen.
    In: Zeitschrift für medizinische Ethik, Leiden, The Netherlands : Brill | Mentis, 1993, 46(2000), 4, Seite 259-272, 0944-7652
    In: volume:46
    In: year:2000
    In: number:4
    In: pages:259-272
    Language: German
    Keywords: Menschenrecht ; Menschenwürde ; Selbstbestimmungsrecht ; Klonierung ; Medizinische Ethik
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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