Format:
Online-Ressource
Edition:
1. Aufl.
Edition:
2011 Online-Ausg. 2011
ISBN:
9783899492934
Series Statement:
Schriften zum europäischen und internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht 5
Content:
Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.
Content:
The delisting of stock corporations is still widely unregulated in Germany, notwithstanding the apparent conflict of interests between majority and minority shareholders. Specifically, the existing delisting regulation does not apply to a delisting effected by means of a corporate law transaction such as a merger. This treatise develops a new approach in order to reconcile the conflicting interests. Contrary to the prevailing view, the treatise recognizes a need for the protection of minority shareholders only to the extent that they suffer an actual loss of liquidity as a result of the delisting.
Content:
Biographical note: Dr. Sabine Funke , Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.. - Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.. - The delisting of stock corporations is still widely unregulated in Germany, notwithstanding the apparent conflict of interests between majority and minority shareholders. Specifically, the existing delisting regulation does not apply to a delisting effected by means of a corporate law transaction such as a merger. This treatise develops a new approach in order to reconcile the conflicting interests. Contrary to the prevailing view, the treatise recognizes a need for the protection of minority shareholders only to the extent that they suffer an actual loss of liquidity as a result of the delisting.
Note:
Online-Ausg. 2011
,
In German
Additional Edition:
ISBN 9783110893007
Additional Edition:
ISBN 9783899492934
Additional Edition:
Erscheint auch als Druck-Ausgabe ISBN 978-3-11-089300-7
Additional Edition:
Erscheint auch als Druck-Ausgabe Funke, Sabine Minderheitenschutz im Aktienrecht beim "kalten" Delisting Berlin : de Gruyter Recht, 2005 ISBN 9783899492934
Additional Edition:
ISBN 3899492935
Additional Edition:
Druckausg.:
Additional Edition:
Erscheint auch als Druck-Ausgabe Funke, Sabine: Minderheitenschutz im Aktienrecht beim "kalten" Delisting
Language:
German
Subjects:
Law
Keywords:
Deutschland
;
Going Private
;
Minderheitsrecht
;
Aktienrecht
DOI:
10.1515/9783110893007
URL:
Volltext
(lizenzpflichtig)