Umfang:
1 Online Ressource (6 Seiten)
Serie:
Information / Deutsches Institut für Menschenrechte No. 20
Inhalt:
Die Verabschiedung des Übereinkommens von Paris im Jahr 2015 war ein Meilenstein für das Anerkennen, dass Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen an den Menschenrechten ausgerichtet werden sollten. Wie menschenrechtliche Aspekte in die Praxis der Klimapolitik integriert und umgesetzt werden, hängt wesentlich davon ab, ob und wie sie in den Umsetzungsrichtlinien für das Abkommen berücksichtigt werden. Die Richtlinien werden derzeit von den Vertragsstaaten verhandelt, um sie im Dezember 2018 auf der UN-Klimakonferenz in Katowice (COP-24) zu verabschieden. Diese Information richtet sich an Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) und zeigt auf, wie sie dazu beitragen können, dass die Umsetzungsrichtlinien an den Menschenrechten ausgerichtet werden. Sie beschreibt, welche Kernaspekte in den Umsetzungsrichtlinien verankert werden sollten, um sicher zu stellen, dass Klimapolitik menschenrechtsbasiert ausgestaltet und umgesetzt wird.
Anmerkung:
Gesehen am 28.06.2019
Sprache:
Englisch
URN:
urn:nbn:de:0168-ssoar-59517-6
URL:
Volltext
(kostenfrei)
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Mehr zum Autor:
Duyck, Sébastien