Format:
Lit.Hinw.
Content:
Das nach Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes durch das deutsche Parlament erfolgte Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Maastricht-Vertrag erläutert nicht nur dessen Verfassungsmäßigkeit, sondern legt ebenfalls die verfassungsrechtlichen Richtlinien für die weitere Entwicklung der EU fest. Kernfrage ist dabei die rechtliche Identität der EU. Da Art. 23 GG nur Kompetenzübertragungen regelt, bedürfe es zur Schaffung eines europäischen Bundesstaates eines "acte du pouvoir constituant". Aufgrund der Begrenzung der EU-Selbständigkeit im Bereich der GASP und der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und inneren Sicherheit, dem umstrittenen Anrecht Deutschlands auf einen EU-Austritt sowie seiner notwendigen Zustimmung zum Inkrafttreten der 3. Stufe der WWU trage die EU, so das BVerfG, die Züge eines "Staatenverbundes". Der Fortentwicklung der EU setzt das BVerfG als Grenzen, daß ihre Demokratisierung nicht zu Lasten des Deutschen Bundestages gehen und die EU nicht über die durch die Mitgliedstaaten genehmigten Hoheitsübertragungen handeln könne. Dem Autor zufolge richtet sich das Urteil nicht gegen eine weitere Integration der EU, weist aber auf dadurch notwendige Verfassungsreformen hin. (AuD-Hnm)
In:
German Yearbook of International Law = Jahrbuch für internationales Recht. - 37.1994. - Berlin : Duncker und Humblot, 1995. - 583 S, , Seite 93-112
In:
pages:93-112
Language:
English
Author information:
Hailbronner, Kay 1943-