Format:
Tab., Lit. S. 124-130
ISSN:
1013-1108
Content:
Der Begriff "Bürgerkrieg" wird als Unterbegriff des "nicht-zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikts" (im Sinne der Genfer Konventionen von 1949) definiert. Die Verfasser betonen, daß die regierungsfeindliche Partei beständig ein Gebiet kontrollieren muß, daß ihre Streitkräfte in größeren Verbänden operieren, daß sie die Regierung zur Verkündung des Kriegsrechts zwingen. Als Kriegsziel kommen Sturz der Regierung oder Sezession eines Landesteils in Betracht. Die Typologie des Gewalteinsatzes wird in Tabellen differenziert. Intervention von außen ist durch klassisches Völkerrecht auf Seiten der Regierung, durch die antikoloniale Entwicklung des modernen Völkerrechts auf seiten von Befreiungsbewegungen legitimiert. Für Südafrika referieren die Verfasser die Bürgerkriegs-Rhetorik politischer Gruppen nach 1990 und analysieren ihre faktische militärische Stärke. Sie schlußfolgern, das Gespenst eines Bürgerkrieges ließe sich bannen. (APAF-Ans)
In:
Strategic review for Southern Africa, Pretoria : University of Pretoria, 1988, 15(1993), 2, Seite 92-130, 1013-1108
In:
volume:15
In:
year:1993
In:
number:2
In:
pages:92-130
Language:
English