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    UID:
    gbv_1654481262
    Umfang: 1 Online-Ressource (471 Seiten)
    Ausgabe: 1. Auflage
    ISBN: 9783845246345
    Serie: Studien zur Politischen Soziologie 24
    Inhalt: Diese Arbeit zeigt, wie Arendts Konzeption des Urteilens produktiv für richterliches Urteilen und Verfassungsrecht werden kann. Soll das richterliche Urteilen 'unter der Regel' oder 'ohne Regel' urteilen, oder sind beide Formen unausweichlich gewalttätig? Arendts Lösung ist, das Urteilen auf den Gemeinsinn zu beziehen. Das Richterurteil enthält demnach drei Typen des Urteilens mit zwei Formen der Korrektur durch Gemeinsinn in der phronesis und in der reflektierenden Urteilskraft. Die Idee des Gemeinsinns arbeitet als 'koordinierendes' Prinzip, sodass die Einbildungskraft spontan ist und nicht unter der Leitung des Verstandes steht: Sie kann deshalb auch neue Fälle beurteilen. Das reflektierende Urteil ist nicht nur schöpferisch, sondern auch politisch, weil es plurale Positionen einbezieht. Mit dieser Konzeption sind Abgrenzungen zu klassischen Theorien des richterlichen Urteilens verbunden, nach denen eine Korrektur der Subsumtion durch das Gewissen, oder durch Ausgriff in ‚Materielle Gerechtigkeit’(BVErfG) erfolgt, oder eine Willensdezision gewagt werden muss. Für das richterlich fortgebildete (Verfassungs-)Recht ergibt sich, dass es Politik ermöglichen und dabei immer neue Beispiele politischen Handelns inkludieren soll. Erst vor Gericht, an diesem ‚Ort des Rechts’, entfaltet das Recht seinen eigentlichen Raum
    Anmerkung: Description based upon print version of record , Dissertation Universität Flensburg 2011 , Einleitung und Überblick: Politisierung durch Gemeinsinn im richterlichen Urteilen ; I Das Urteilen: Freundschaft oder Herrschaft? Arendts Kritik am guten Willen, an der praktischen Vernunft und am Gewissen ; 1 Arendts Eichmann-Bericht als Kritik am richterlichen Urteilen ; a) Das Urteilen und der Eichmann-Bericht. Zur Systematik der Schriften ; b) Eichmann missverstanden: Die Kritik am Prozess ; 2 Irrtümer und falsche Instanzen des Urteilens ; a) Der befehlende Wille und die einsame Gewalt des homo faber ; aa) Wille oder Tugend? Die Kritik der Willensfreiheit ; bb) Unterbrechung und Initium , cc) Wille und Virtú dd) Der herrschende Wille als ‚weltloser' Akteur ; ee) Nach dem Willen: Akteur, Zuschauer und phronesis ; ff) Zur falschen Verklammerung von Wille und Herstellen ; b) Weder Vernunft noch Gewissen ; aa) Gegen Platon: Die herrschende Vernunft 1 ; bb) Sokrates und das unpolitische Gewissen ; α) Sokrates' Gewissen als Grenze des Politischen ; β) Sokrates' Fehler oder die Aporien des Gewissens ; cc) Kants vier Irrtümer: Diktat der Vernunft 2 ; dd) Arendts Verantwortungsethik und die Fundierung des Gewissens im Zwischen ; α) Gewissen: Gefühl und Denken , β) Fundierung im Zwischen γ) Freundschaft im Gewissen ; δ) Relationale Unschuld ; 3 Fazit und Vorüberlegung für richterliches Gewissen und Weltverhältnis ; a) Kein Gesetz aus Gewissen ; b) Kein innerer Gerichtshof ; II Das juristische Urteilen im Lichte falscher Instanzen ; 1 Mit Arendt im Dilemma. Lesarten der Insuffizienz: ‚Eichmann Revisited' ; a) Denken oder juristische Herleitung ; b) Gehorchen oder selbst entscheiden ; c) Eichmanns „kategorischer Imperativ" ; 2 Gerechtigkeit und Recht im Urteilen ; a) Aporien des richterlichen Urteils nach Derrida , b) „Mauerschützenfälle". Ausgriff in die „materielle Gerechtigkeit" aa) Das BGH-Urteil zur Rechtsgeltung im Unrechtsstaat ; bb) Das Urteil des BVerfG: Radbruch ; 3 Das Böse beurteilen. Arendts Ansatz ; a) Radikales und banales Böses ; b) Arendts Maßstab: Recht oder Gerechtigkeit? ; c) Konsequenzen für Radbruch, nulla poena und das neue Verbrechen ; d) Konsequenzen für Eichmanns Beurteilung ; 4 Arendts Urteilen ist nicht nur Entscheiden ; a) Kritik der Subsumtion ; b) Dreifaches Urteilen ; c) Ausblick: Das bestimmende Urteilen als ‚Normalfall' des juristischen Urteilens? , III Innerer Sinn und praktischer Sinn. Der Richter/die Richterin als Akteur und Zuschauer 1 Zwei Urteilsmodelle von Akteur und Zuschauer: Darstellung der Debatte ; a) Inkongruenz ; b) Denken als Teil des Urteilens ; c) Universales oder plurales Urteilen? ; d) Lösungsansätze ; e) Auf Politisches reflektieren ; f) Common sense als Kontinuum ; g) Fazit: Akteur und Zuschauer als politisch Teilnehmende ; 2 Exposition der These: Richterliches Urteilen als Akteur und Zuschauer ; 3 Die phronesis als Korrektiv der bestimmenden Urteilskraft ; a) Subsumieren als eine Form des Verstehens , b) Das ‚andere Verstehen' in Vom Leben des Geistes: phronesis
    Weitere Ausg.: ISBN 9783848702206
    Weitere Ausg.: Erscheint auch als Druck-Ausgabe Rosenmüller, Stefanie Der Ort des Rechts Baden-Baden : Nomos, 2013 ISBN 9783848702206
    Weitere Ausg.: ISBN 3848702207
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Politologie , Rechtswissenschaft
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    Schlagwort(e): Arendt, Hannah 1906-1975 ; Rechtsphilosophie ; Rechtsprechung ; Hochschulschrift
    URL: Volltext  (lizenzpflichtig)
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