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    UID:
    gbv_644084944
    Format: Online-Ressource
    Series Statement: Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte
    Content: Main description: Die Diskriminierung der Juden im NS-Staat wurde mit den Nürnberger Gesetzen vom September 1935 „legalisiert“. Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, das Ehen und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und „Ariern“ unter Strafe stellte – ein bemerkenswertes Symbol der Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland –,bildete die Grundlage der gerichtlichen Verfolgung der so genannten Rassenschande. Damit begann die Ausgliederung der jüdischen Bürger aus der deutschen Gesellschaft, die ihren Endpunkt in den Vernichtungslagern hatte. Hans Robinsohn zeigt exemplarisch die Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie in Strafjustiz. Die eingehende Schilderung mehrerer Einzelfälle von der Ermittlung bis zum Urteilsspruch belegt nicht nur, das das Hamburger Landgericht „Rassenschande“ besonders drakonisch bestrafte, sie beweist außerdem, wie willig in der Strafjustiz des Dritten Reiches, obwohl an die Stelle der Rechtsfindung der Vollzug politischer Maximen getreten war, Staatsanwälte und Richter der schlechten Sache dienten. Ebenso wird deutlich, dass das geschehene Unrecht nach 1945 mit den Mitteln amtlicher „Wiedergutmachung“ nicht aus der Welt geschafft werden konnte.
    Note: PublicationDate: 20100901
    Additional Edition: ISBN 9783486703450
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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