UID:
kobvindex_DGP1638643652
Umfang:
Lit.Hinw. S. 346-354
ISSN:
0343-6950
Inhalt:
Nach der Meinung des Autors besteht in jedem Land der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit: Jeder darf kopieren, soweit nicht entweder das Produkt durch Sondergesetz geschützt ist (Patentgesetz etc.) oder es eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellt. Er erörtert die Frage, wieweit Japan eine Kopierkultur ist. Der Autor weist darauf hin, daß in Japan "in Teilbereichen nicht primär aufgrund von Mentalitätsunterschieden mehr kopiert wird". (DÜI-Sen)
In:
Japan ..., München : Iudicium-Verl., 1977, 1993/94(1994), Seite 334-354, 0343-6950
Sprache:
Deutsch