UID:
kobvindex_ERBEBC5541689
Format:
1 online resource (209 pages)
Edition:
1
ISBN:
9783828870321
Note:
Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- 1 Allgemeines -- A. Gesetzliche Ausgangslage -- B. Bedeutung des „Vetos" -- C. Rechtliche Wirkung und Definition des Vetorechts -- I. Darstellung im Schrifttum und in der Rechtsprechung -- II. Stellungnahme -- 1. Positiver und negativer Beschluss -- 2. Rechtliche Wirkung des Vetos -- 3. Definition -- D. Abgrenzung zu ähnlichen Rechten -- I. Interventionsrecht -- II. Widerspruchsrecht -- E. Mögliche Spielarten des Vetorechts -- I. Mindestanzahl an Vorstandsmitgliedern -- II. Beschränkung auf einzelne Ressorts -- III. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen als Anknüpfungspunkt -- IV. Art der Geschäftsführungsmaßnahme -- 2 Zulässigkeit des Vetorechts in einer mitbestimmungs freien Gesellschaft -- A. Vetorecht eines Vorstandsmitglieds -- I. Das Urteil des OLG Karlsruhe -- 1. Ausführungen des Gerichts -- 2. Bestehen eines Vetorechts -- 3. Bedeutung des Urteils für die Frage nach der Zulässigkeit des Vetorechts -- II. Die Argumente der herrschenden Meinung -- 1. Vergleichbarkeit des Vetorechts mit dem Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung -- 2. Differenzierung zwischen positiven und negativen Beschlüssen -- 3. Vergleichbar starke Position durch eine Einzelgeschäftsführungs- und Einzelvertretungsbefugnis -- 4. Rechtsgedanke des 115 Abs. 1 HGB -- 5. Restriktive Auslegung von Ausnahmevorschriften -- 6. Gesetzeshistorie -- 7. Keine Verletzung des Grundsatzes der Gleichberechtigung -- III. Die Argumentation der Minderansicht -- 1. Vetorecht habe eine andere Rechtsqualität -- 2. Verstoß gegen 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AktG -- 3. Mögliche Gestaltung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis nicht maßgeblich -- 4. 115 Abs. 1 HGB lasse keinen Rückschluss zu -- 5. Vergleich mit dem Aufsichtsrat -- 6. 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AktG sei keine Ausnahmevorschrift -- 7. Gesetzeshistorie
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8. Verletzung des Grundsatzes der Gleichberechtigung -- IV. Stellungnahme -- 1. Kein Verstoß gegen 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AktG -- a) Wortlaut -- b) Gesetzessystematik und gesetzesteleologische Aspekte -- aa) Gesetzesimmanente Differenzierung zwischen positiven und negativen Entscheidungen -- 1) 77 Abs. 1 S. 1 AktG -- 2) Möglichkeit der Einflussnahme bei Beschlussfassung -- 3) Gefahrenpotenzial bei Beschlüssen -- 4) Fließender Übergang zwischen positiven und negativen Beschlüssen irrelevant -- 5) Zwischenergebnis -- bb) „Andere Rechtsqualität" des Vetorechts unerheblich -- cc) Inkonsistenz bei Zulässigkeit von Mehrheitserfordernissen -- dd) Vergleich mit Aufsichtsrat -- 1) Gesetzlicher Rahmen -- 2) Begrenzter Gestaltungsspielraum bei Mehrheitserfordernissen -- 3) Kein Rückschluss auf die Zulässigkeit des Vetorechts eines Vorstandsmitglieds möglich -- ee) Regelungen zur Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis lassen keinen Rückschluss zu -- ff) 115 Abs. 1 HGB erlaubt keinen Rückschluss -- gg) Keine einschränkende Auslegung durch 23 Abs. 5 S. 1 AktG -- hh) Restriktive Auslegung von Ausnahmevorschriften -- ii) Ergebnis -- c) Historische Auslegung -- aa) Intention des Gesetzgebers bei Streichung des Alleinentscheidungsrechts -- bb) Vetorecht läuft der Regelungsabsicht des Gesetzgebers nicht entgegen -- cc) Gefahr etwaiger Alleingänge durch jüngere Entwicklungen im AktG geringer -- dd) Entscheidung gegen die Mehrheit nicht per se ausgeschlossen -- d) Verfassungsorientierte Auslegung -- aa) Inhalt und Abgrenzung zur verfassungskonformen Auslegung -- bb) Art. 9 Abs. 1 GG -- cc) Art. 14 Abs. 1 GG -- dd) Zusammenfassung -- e) Ergebnis -- 2. Vereinbarkeit mit dem Kollegialprinzip -- a) Herleitung und Inhalt -- b) Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung -- aa) Inhalt -- bb) Sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
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cc) Projizierung auf das Vetorecht -- 1) Bestehen eines Sachgrundes -- (aa) Zusätzlicher Kontrollmechanismus -- (1) Divergenz zwischen Unternehmens- und persönlichem Interesse der Vorstandsmitglieder -- (2) Spezifische Gefahren bei Gruppenentscheidungen -- (3) Neuralgischer Punkt: Bildung einer gemeinsamen Präferenzordnung im Vorstand -- (4) Vote trading -- (5) Beispiel -- (6) Vetorecht als willkommenes Kontrollinstrument -- (7) Kontrollmechanismus als zulässiges Kriterium -- (bb) Besondere Expertise eines Vorstandsmitglieds -- (cc) Verkürzung des Entscheidungsprozesses -- 2) Kein krasses Ungleichgewicht -- dd) Ergebnis -- c) Vergleich mit Stichentscheidungsrecht -- d) Keine Beeinträchtigung der mit dem Kollegialprinzip verbundenen Vorteile durch ein Vetorecht -- aa) Ausgewogene Entscheidungsfindung -- bb) Keine unzulässige Beeinträchtigung der kollegialen Richtigkeitsgewähr -- cc) Bessere Vorbereitung und Begründung von Beschlussvorlagen -- dd) Geringere Gefahr vorgefasst-einseitiger Beschlüsse -- ee) Sicherung der Kontinuität der Willensbildung -- ff) Förderung der horizontalen Selbstkontrolle im Vorstand -- e) Organisationsfreiheit im Spannungsverhältnis zum Kollegialprinzip -- f) Ergebnis -- 3. Zusammenfassung -- V. Seitenblick in das GmbH-Recht -- B. Vetoberechtigung sämtlicher Vorstandsmitglieder -- I. Zulässigkeit -- II. Kein exklusives Recht des Vorsitzenden -- C. Zulässigkeit einer bindenden Regelung in der Satzung -- D. Rechtsvergleich -- I. Österreichisches Recht -- 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen -- 2. Zulässigkeit eines Vetorechts zu Gunsten des Vorsitzenden -- 3. Ein „einfaches" Vorstandsmitglied als Träger eines Vetorechts -- 4. Rückschluss auf die Rechtslage in Deutschland -- II. Schweizerisches Recht -- 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen -- 2. Unzulässigkeit eines Vetorechts -- 3. Rückschluss auf die Rechtslage in Deutschland
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3 Zulässigkeit des Vetorechts in einer mitbestimmten Gesellschaft -- A. Vetorecht eines Vorstandsmitglieds -- I. Gesetzlicher Rahmen -- II. Die Argumente des BGH und der ihm folgenden Literatur -- III. Die Argumente der Minderansicht -- IV. Stellungnahme -- 1. Keine Verletzung der Mindestzuständigkeit gemäß 33 Abs. 1 S. 1 MitbestG -- a) Kein Einfluss des Vetorechts auf die Aufgabenwahrnehmung durch den Arbeitsdirektor -- aa) Umfang der Aufgaben -- bb) Keine Beeinträchtigung durch ein Vetorecht -- b) Keine Sonderstellung des Arbeitsdirektors/kein besonderer Schutz bei Zuständigkeit des Gesamtvorstands -- aa) Wortlaut -- bb) Gesetzessystematik -- 1) Mitwirkungsrechte des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung, Weisungen im Konzern -- 2) Vergleich zu der mitbestimmten GmbH -- cc) Historische Auslegung -- dd) Ergebnis -- c) Argumente des BGH nicht haltbar -- d) Ergebnis -- 2. Keine unzulässige Ungleichbehandlung zu Lasten des Arbeitsdirektors -- a) Kein über den allgemeinen Gleichberechtigungsgrundsatz hinausgehendes Diskriminierungsverbot -- b) Keine strengeren Anforderungen aufgrund von 33 Abs. 1. S. 1 MitbestG -- aa) Ansatz der Minderansicht -- bb) Stellungnahme -- c) Keine unbedingten Einzelentscheidungsbefugnisse des Arbeitsdirektors -- aa) Die einzelnen Ansichten in der Literatur -- bb) Stellungnahme -- 1) Entscheidungsprozess im Vorstand -- 2) Beispiel: funktionale Organisation -- d) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung -- aa) Geltung der allgemeinen Grundsätze -- bb) Keine unzulässige an die Stellung des Arbeitsdirektors anknüpfende Differenzierung -- e) Ergebnis -- B. Arbeitsdirektor als Träger eines Vetorechts -- C. Zulässigkeit eines Vetorechts, welches für Ressort des Arbeitsdirektors nicht gilt -- 4 Das aufschiebende Vetorecht -- A. Allgemeines -- B. Zulässigkeit -- C. Kein Element der Verfahrens- und Sitzungsleitung
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D. Minus gegenüber dem endgültigen Vetorecht -- 5 Einzelne mit dem Vetorecht verbundenen Rechtsfragen -- A. Rechtsgeschäftliche Fragestellungen -- I. Rechtsnatur des Vetos und der richtige Adressat -- II. Unzulässigkeit einer Vertretung, Möglichkeit einer Botenschaft -- III. Bedingungsfeindlichkeit der Vetoerklärung -- IV. Etwaige Ausschlussfrist für die Ausübung des Vetorechts -- V. Möglichkeit eines Widerrufs der Vetoerklärung -- VI. Anfechtung der Vetoerklärung -- 1. Anwendbarkeit der 119 ff. BGB -- 2. Schadensersatzpflicht nach 122 Abs. 1 BGB -- VII. Nichtigkeit nach 134, 138 Abs. 1 BGB -- 1. 134 BGB -- 2. 138 Abs. 1 BGB -- B. Voraussetzungen für die Ausübung des Vetorechts -- I. Abstimmungsverfahren und Inhalt des Antrags -- II. Grund für die Ausübung des Vetorechts -- 1. Verstoß gegen Gesetz oder Satzung -- 2. „Schwerwiegende Bedenken" -- C. Die mit einem Vetorecht verbundenen Rechte und Pflichten -- I. Pflichten des vetoberechtigten Vorstandsmitglieds -- 1. Begründungspflicht -- 2. Mögliche Pflicht zur Einlegung eines Vetos -- 3. Keine Pflicht zur vorausgehenden Konsultation -- II. Keine Wirkung eines pflichtwidrigen Vetos -- 1. Allgemeines -- 2. Pflichtwidrigkeit eines Vetos -- a) 93 Abs. 1 S. 1 AktG -- b) Verletzung der Treuepflicht -- III. Haftung durch Einlegung eines pflichtwidrigen Vetos -- IV. Möglichkeit einer erneuten Abstimmung -- D. Etwaiger Ausschluss des Vetorechts im Einzelfall -- I. Bestehen eines Stimmrechtsverbots -- II. Widerspruch zwischen Stimmabgabe und Veto -- E. Rechtsschutz gegen ein rechtswidriges Veto -- I. Feststellungsklage -- 1. Statthafte Klageart -- 2. Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis -- a) Herrschende Meinung -- b) Mindermeinung -- c) Stellungnahme -- 3. Feststellungsinteresse -- a) Allgemeines -- b) Potenzielle Träger eines Feststellungsinteresses -- aa) Vorstandsmitglieder
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bb) Aufsichtsratsmitglieder
Additional Edition:
Print version: Seidel, Manuel Das Vetorecht eines Vorstandsmitglieds in der Aktiengesellschaft Baden-Baden : Tectum Verlag,c2018 ISBN 9783828841666
Keywords:
Electronic books.
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https://ebookcentral.proquest.com/lib/th-brandenburg/detail.action?docID=5541689