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    UID:
    kobvindex_ZBW12185940
    Umfang: 3 Seiten
    Inhalt: Seine Majestät erlangte Kenntnis darüber, dass zahlreiche Kavalleristen, Dragoner und Infanteristen, die vor dem Erlass vom 6. November 1743 desertierten, nicht zeitgerecht in das Königreich zurückkehren konnten, um von der Amnestie gem. vorliegendem Erlass zu profitieren. Darüber hinaus sei es vorgekommen, dass aufgrund der langen Märsche der Hilfstruppen, die letztes Jahr nach Böhmen, an die Donau und nach Westfalen entsendet wurden, viele Kavalleristen, Dragoner und Infanteristen, die sich nicht bei ihren Regimentern befanden - sei es aufgrund von Unannehmlichkeiten oder aber aufgrund eines unsoliden Lebenswandels - bisher aus Angst vor Bestrafungen nicht den Mut hatten, zu ihnen zurückzukehren. Seine Majestät hat also entschieden, auch hier noch einmal Milde walten zu lassen, sowohl gegenüber besagten Deserteuren als auch gegenüber Deserteuren im Allgemeinen. Gleichzeitig bietet sich hiermit eine Möglichkeit für die Offiziere, ihre Truppen zu ergänzen. Somit erlässt seine Majestät all jenen Deserteuren unter den Kavalleristen, Dragonern und Infanteristen die Strafe, die vor dem ersten Juli dieses Jahres desertiert sind, vorausgesetzt sie treten in die Dienste Ihrer Majestät und verpflichten sich vor dem ersten Januar 1743 in einem der königlichen Regimenter. Im Folgenden werden die Voraussetzungen für eine Verpflichtung erläutert sowie Anweisungen für die erneute Aufnahme der Deserteure erteilt. Unterzeichnet in Versailles am ersten Juli 1742 LOUIS DE BRETEUIL
    Sprache: Französisch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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