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    UID:
    kobvindex_ZLB35120545
    Umfang: 3500 Seiten
    ISBN: 9783406804700
    Serie: Beck'sche Kurz-Kommentare 7
    Inhalt: Zum WerkIm zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der Grüneberg aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten.Die Grüneberg-Homepage (GrünHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Grüneberg selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte.Vorteile auf einen Blickdas gesamte BGB in einem Bandhohe Aktualität (Stand 15.10.2023)prägnante Erläuterungenzuverlässig bis ins DetailZur NeuauflageDie Reform des Gesellschaftsrechts bedeutet die größte Änderung im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit Inkrafttreten des BGB. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften - MoPeG - bringt eine grundlegende Neugestaltung der §§ 705 ff. BGB mit sich: Sämtliche Paragrafen wurden geändert, zahlreiche völlig neu eingefügt. Wesentliche Neuregelungen betreffen:konsequente Umgestaltung der GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Beteiligungsquote anstatt nach Köpfen)Einführung des GbR-Registers mit Publizitätswirkung (»eingetragene GbR« oder »eGbR«)gesetzliche Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der GbRMöglichkeit der Übernahme des Beschlussmängelrechts der HandelsgesellschaftenUmwandlungsfähigkeit der eGbR nach dem Umwandlungsgesetz (§ 214 UmwG).Das MoPeG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.Die Reform des Stiftungsrechts bedeutet einen Meilenstein für die rund 25.000 in Deutschland existierenden sowie alle zu gründenden Stiftungen. Es ist die umfangreichste Novelle seit der Kodifizierung des Stiftungszivilrechts.Die Eckpunkte der Reform:bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechts und zentrale Neuregelung in den §§ 80-87d BGBeigenständige Regelung der Rechte und Pflichten der Stiftungsorganemögliche Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen der Organe durch die SatzungEinführung der Business Judgement Rule (nicht nachprüfbarer Ermessenspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen)Das neue Stiftungsrecht trat zum 1. Juli 2023 in Kraft.ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberatung.
    Inhalt: Zum WerkIm zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der Grüneberg aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten.Die Grüneberg-Homepage (GrünHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Grüneberg selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte.Vorteile auf einen Blickdas gesamte BGB in einem Bandhohe Aktualität (Stand 15.10.2023)prägnante Erläuterungenzuverlässig bis ins DetailZur NeuauflageDie Reform des Gesellschaftsrechts bedeutet die größte Änderung im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit Inkrafttreten des BGB. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften - MoPeG - bringt eine grundlegende Neugestaltung der705 ff. BGB mit sich: Sämtliche Paragrafen wurden geändert, zahlreiche völlig neu eingefügt. Wesentliche Neuregelungen betreffen:konsequente Umgestaltung der GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Beteiligungsquote anstatt nach Köpfen)Einführung des GbR-Registers mit Publizitätswirkung (»eingetragene GbR« oder »eGbR«)gesetzliche Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der GbRMöglichkeit der Übernahme des Beschlussmängelrechts der HandelsgesellschaftenUmwandlungsfähigkeit der eGbR nach dem Umwandlungsgesetz ( 214 UmwG).Das MoPeG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.Die Reform des Stiftungsrechts bedeutet einen Meilenstein für die rund 25.000 in Deutschland existierenden sowie alle zu gründenden Stiftungen. Es ist die umfangreichste Novelle seit der Kodifizierung des Stiftungszivilrechts.Die Eckpunkte der Reform:bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechts und zentrale Neuregelung in den80-87d BGBeigenständige Regelung der Rechte und Pflichten der Stiftungsorganemögliche Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen der Organe durch die SatzungEinführung der Business Judgement Rule (nicht nachprüfbarer Ermessenspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen)Das neue Stiftungsrecht trat zum 1. Juli 2023 in Kraft.ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberatung.
    Inhalt: Der Grüneberg 2024 – mit neuem Gesellschafts- und Stiftungsrecht. Der Kommentar zum BGB mit Nebengesetzen: insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie EU-Güterrechtsverordnungen, Haager Unterhaltsprotokoll und EU-Erbrechtsverordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, Unterlassungsklagengesetz (GrünHome), Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz (GrünHome), Gewaltschutzgesetz Im zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der »Grüneberg« aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten. Die Grüneberg-Homepage (GrünHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Grüneberg selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte. Vorteile auf einen Blick:das gesamte BGB in einem Band von einem erstklassigen Autorenteam kommentierthohe Aktualität (Stand Oktober 2023)jährlich 5000 Urteile ausgewertetprägnante Erläuterungenzuverlässig bis ins DetailZur Neuauflage: Die Reform des Gesellschaftsrechts bedeutet die größte Änderung im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit Inkrafttreten des BGB. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften - MoPeG - bringt eine grundlegende Neugestaltung der 705 ff. BGB mit sich: Sämtliche Paragrafen wurden geändert, zahlreiche völlig neu eingefügt. Wesentliche Neuregelungen betreffen:konsequente Umgestaltung der GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Beteiligungsquote anstatt nach Köpfen)Einführung des GbR-Registers mit Publizitätswirkung (»eingetragene GbR« oder »eGbR«)gesetzliche Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der GbRMöglichkeit der Übernahme des Beschlussmängelrechts der HandelsgesellschaftenUmwandlungsfähigkeit der eGbR nach dem Umwandlungsgesetz (214 UmwG).Das MoPeG tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Reform des Stiftungsrechts bedeutet einen Meilenstein für die rund 25.000 in Deutschland existierenden sowie alle zu gründenden Stiftungen. Es ist die umfangreichste Novelle seit der Kodifizierung des Stiftungszivilrechts. Die Eckpunkte der Reform:bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungszivilrechts und zentrale Neuregelung in den 80-87d BGBeigenständige Regelung der Rechte und Pflichten der Stiftungsorganemögliche Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen der Organe durch die SatzungEinführung der Business Judgement Rule (nicht nachprüfbarer Ermessenspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen)Das neue Stiftungsrecht trat zum 1. Juli 2023 in Kraft. Mit dem Grüneberg auf der sicheren Seite: Das renommierte Autorenteam prüft alle praxisrelevanten Neuerungen zum BGB und arbeitet die Änderungen entsprechend ein. Aktuelle Schwerpunkte bilden vor allem die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 und die Reform des Stiftungsrechts zum 1. Juli 2023. Zielgruppen: Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberatung.
    Sprache: Deutsch
    Schlagwort(e): Deutschland. Bürgerliches Gesetzbuch ; Deutschland. Prostitutionsgesetz ; Deutschland. Preisklauselgesetz ; Deutschland. Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (2021) ; Deutschland. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ; Deutschland. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ; Deutschland. Produkthaftungsgesetz ; Deutschland. Erbbaurechtsgesetz ; Deutschland. Wohnungseigentumsgesetz ; Deutschland. Gewaltschutzgesetz ; Kommentar
    Mehr zum Autor: Götz, Isabell
    Mehr zum Autor: Ellenberger, Jürgen
    Mehr zum Autor: Grüneberg, Christian
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