Umfang:
1 Online-Ressource (9 Seiten)
Inhalt:
Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist am 20. Oktober 2005 von der UNESCOGeneralkonferenz verabschiedet worden. Deutschland hat das Übereinkommen am 12. März 2007 ratifiziert, es ist am 18. März 2007 in Kraft getreten. Kern der Konvention ist die Anerkennung der Doppelnatur von Kulturgütern und –dienstleistungen sowohl als Handelsware als auch als Träger von Identität, Wertvorstellungen und Sinngehalten. Sie spricht den ratifizierenden Ländern das Recht zu (Artikel 5 und 6) und legt ihnen die Verpflichtung auf (insbesondere Artikel 7, Abs. 1), eine eigenständige Kulturpolitik und –förderung zu betreiben. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch die Anerkennung der Konvention verpflichtet, die unter „1. Ziele und leitende Grundsätze“ aufgeführten Prinzipien in ihrer Kulturpolitik einzuhalten. Die Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt wird durch das Übereinkommen zur genuinen Aufgabe des Staates und all seiner kulturellen Einrichtungen – auch Bibliotheken – werden.
In:
Brücken für Babylon, ,2008, Seiten 257-265
Sprache:
Deutsch
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-10088908
URL:
Volltext
(kostenfrei)