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    UID:
    gbv_1110632789
    Umfang: 28 S.
    Serie: Dokumente zur Hochschulreform 95
    Inhalt: Die Ausgestaltung der Studienberatung an den Hochschulen bedarf dringend einer Verbesserung, um einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung der Studienstrukturreform leisten zu können. Ausgehend vom "Konzept zur Entwicklung der Hochschulen in Deutschland" vom Juli 1992 und den gemeinsamen Vorschlägen von HRK und KMK zur "Umsetzung der Studienstrukturkonferenz" vom Juli 1993 empfiehlt die Hochschulrektorenkonferenz ihren Mitgliedshochschulen die Beachtung folgender Grundsätze: - Die Allgemeinen Studienberatungsstellen sollten als Teil eines dezentralen und subsidiären Beratungsnetzes am Hochschulort arbeiten. - Die Tätigkeit der Studienberatungsstellen muß von den Gremien an der Hochschule stärker beachtet, die Kooperation zwischen allgemeiner und Studienfachberatung muß nachhaltig verbessert werden. - Tätigkeitsstruktur und Organisation, ggf. auch die interne Verantwortlichkeit der Allgemeinen Studienberatung, ist zu überprüfen. Arbeitsschwerpunkte und Profil sollten präziser gefaßt und auf deren Einhaltung hingewirkt werden. - Die Studienberatung sollte eine Rückmeldefunktion für Probleme in Studium und Lehre erhalten, damit die Erfahrungen aus der Beratungstätigkeit in die Lehre zurückfließen können. Die Senatskommission für Lehre sollte regelmäßig Berichte der Allgemeinen Studienberatung erhalten bzw. von ihr anfordern. - Der Studienfachberatung durch das Lehrpersonal ist stärkere Beachtung zu schenken. - Für die erfahrungsgemäß kritischen Studienphasen (Studieneingang, nach der Zwischenprüfung, in der Examensphase) sollten koordinierte Beratungsangebote verstärkt werden. - Die für die Tätigkeit in der Allgemeinen Studienberatung erforderliche Mindestqualifikation umfaßt ein abgeschlossenes Hochschulstudium, gründliche Kenntnisse des Hochschulsystems und der verschiedenen Studienmöglichkeiten, sowie Beratungskompetenz. - Auf Landesebene sollte unter Verantwortung der Hochschulen, ggf. der LRK, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Studienberater stattfinden. ANHANG: Studienberatung in den Hochschulgesetzen des Bundes (HRK-) und der (16) Länder (PHF/Zus. fsg. gekürzt übern.)
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Allgemeines
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    Schlagwort(e): Deutschland ; Hochschule ; Studienberatung ; Hochschule ; Studienberatung ; Deutschland
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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