Ihre E-Mail wurde erfolgreich gesendet. Bitte prüfen Sie Ihren Maileingang.

Leider ist ein Fehler beim E-Mail-Versand aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.

Vorgang fortführen?

Exportieren
  • 1
    Buch
    Buch
    Frankfurt am Main [u.a.] : Lang
    UID:
    gbv_546012671
    Umfang: 184 S. , 21 cm
    ISBN: 3631574304 , 9783631574300
    Serie: Europäische Hochschulschriften 4634
    Inhalt: Die Eingehung der Ehe und die Begründung der Lebenspartnerschaft erfordern zwei korrespondierende Willenserklärungen der Ehegatten bzw. der Lebenspartner. Besteht bei einem oder beiden Partnern bei der Erklärung ein Willensmangel, so ist die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufhebbar. Zwar ist die Anzahl der Eheaufhebungen im Vergleich zur Zahl der Ehescheidungen gering, die unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verfahrensvorschriften rechtfertigen jedoch die Beibehaltung der Eheaufhebung neben der Scheidung. Besondere Aktualität gewinnt das Thema auch aufgrund des gesetzgeberischen Vorhabens, die Vorschriften über die Eheaufhebung durch das Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz zu modifizieren. Die Vorschriften über die Aufgebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels wurden im Jahr 2005 durch das LPartG eingefügt. Diese verweisen grundsätzlich auf die Vorschriften des BGB, jedoch bestehen insbesondere auf der Rechtsfolgenseite erhebliche Unterschiede zwischen der Aufhebung der Ehe und der Aufhebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels. Diese Unterschiede sind aus rechtspolitischer Sicht nicht zu rechtfertigen
    Anmerkung: Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 2007
    Sprache: Deutsch
    Fachgebiete: Rechtswissenschaft
    RVK:
    RVK:
    Schlagwort(e): Deutschland ; Eheschließung ; Willensmangel ; Eheaufhebung ; Deutschland ; Eingetragene Lebenspartnerschaft ; Willensmangel ; Aufhebung ; Hochschulschrift
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
    BibTip Andere fanden auch interessant ...
Schließen ⊗
Diese Webseite nutzt Cookies und das Analyse-Tool Matomo. Weitere Informationen finden Sie auf den KOBV Seiten zum Datenschutz