Format:
1 ungezähltes Blatt
Content:
Bekräftigung des Verbots, in Berlin mutwillig Bäume zu beschädigen
Note:
B. v. d. Schulenburg, i.e. Baron von der Schulenburg (Friedrich Wilhelm von der Schulenburg-Kehnert)
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Format: circa 36 x 20 cm. - Satzspiegel: 23 x 13,8 cm
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Titel ist Textanfang
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Rückseite leer
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Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung
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Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-4 Bestandteil dieses Archivs)
Additional Edition:
Elektronische Reproduktion Schulenburg-Kehnert, Friedrich Wilhelm von der, 1742 - 1815 Obzwar das Publicum bereits vielfältig und unter angedrohter Strafe gewarnet worden, daß niemand die Allées und Bäume in hiesigen Residenzien und im Thiergarten beschädigen soll; so ist doch mißfällig bemerket worden, daß demohngeachtet sothane Plantagen, durch das Beschälen und Ausziehen der jungen Bäume, An- und Abfahren der Wurzeln, und sonst von muthwilligen Leuten und Kindern, frevelhafter Weise beschädiget, auch die gesetzte Wehrpfähle und Baum-Stacken gestohlen werden ... [Berlin] : [Decker], 1779
Language:
German
Keywords:
Preußen
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Berlin
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Amtliche Publikation
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Quelle
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Verordnung
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Einblattdruck
Author information:
Schulenburg-Kehnert, Friedrich Wilhelm von der 1742-1815