UID:
almafu_9960782111302883
Format:
1 online resource (172 pages)
Edition:
1st ed.
ISBN:
3-8305-4393-X
Content:
Die Verwaltung erstellt unzählige Gesetze, die im Parlament verabschiedet werden. Darüber hinaus erlässt sie aus eigener Kraft Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben. Mit Theorie und Praxis dieser redaktionellen Tätigkeit befasst sich die Rechtssetzungslehre bzw. Gesetzgebungslehre. Antje Tölle bereitet die Rechtsmaterie erstmals wissenschaftlich systematisch für die Rechtssetzung in Berlin auf. Damit ist dieses Werk ein Handbuch für Legisten, die Wissenschaft, Mitglieder der Parlamente und Stakeholder des Gesetzgebungsprozesses (wie Verbände und Interessensvertretungen) und zugleich ein Lehrbuch für Studierende. Das Buch füllt eine bisher bestehende Lücke und konzentriert sich auf das Berliner Verfahren. Gleichzeitig blickt es nach Europa und auf die Bundesebene, um die gegenseitige Bedingung und Abhängigkeit darzustellen. Die Verfasserin verfügt als ehemalige Bundesbeamtin der Ministerialverwaltung über eigene praktische Rechtssetzungserfahrungen und promovierte in der Rechtsgeschäftslehre über interessengerechte Gesetzgebung.
Note:
Intro -- Abkürzungsverzeichnis -- Kurzbibliografie -- Orientierung -- Kapitel 1 Gesetzgebungswissenschaft -- I. Charakteristik der Gesetzgebungswissenschaft -- II. Geschichte der Gesetzgebungswissenschaft -- Kapitel 2 Rechtssetzung in der Verwaltung im staatsrechtlichen Kontext und im Verhältnis zu anderen Organen derRechtssetzung -- I. Volkssouveränität -- II. Gewaltenteilung -- 1. Vorrang des Gesetzes -- 2. Vorbehalt des Gesetzes (Gesetzesvorbehalt) -- III. Rechtssetzung durch Volksvertretungen -- 1. Das EU-Parlament -- a. Zusammensetzung und Wahl des EU-Parlaments -- b. Gesetzgebungsverfahren und Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Union -- 2. Bundesrat und Bundestag -- a. Zusammensetzung und Wahl von Bundestag und Bundesrat -- b. Gesetzgebungskompetenzen -- c. Gesetzgebungsverfahren -- (1) Gesetzesinitiativen - ggf. Vorverfahren -- (2) Beratungen und Beschluss im Bundestag -- (3) Befassung und ggf. Beschluss im Bundesrat -- (4) Gegenzeichnung und Verkündung -- d. Delegierte Rechtssetzung an Bundes- und Landesregierung -- e. Vollzug des Bundesrechts durch Bundes- oder Landesverwaltung -- 3. Das Berliner Abgeordnetenhaus -- a. Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus -- b. Gesetzgebungsverfahren -- (1) Gesetzesinitiativen - insbesondere aus der Mitte des Abgeordnetenhauses -- (2) Beratungen im Abgeordnetenhaus -- (3) Ausfertigung und Verkündung -- c. Delegierte Rechtssetzung durch die Verwaltung -- IV. „Richterrecht" - Rechtsfortbildung durch Gerichte -- 1. Unabhängigkeit der Justiz -- 2. „Richterrecht" - gerichtliche Rechtsfortbildung -- a. Rechtssatzkontrolle -- b. Rechtsanwendung - Rechtsfortbildung - Richterrecht -- 3. Wahl der rechtsprechenden Personen -- a. Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof -- b. Richterinnen und Richter an den obersten Bundesgerichtshöfenund beim Bundesverfassungsgericht.
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c. Richterinnen und Richter in der Berliner Landesjustiz -- V. Rechtssetzung unmittelbar durch das Volk -- 1. Plebiszitäre Elemente auf EU-Ebene -die Europäische Bürgerinitiative -- 2. Beteiligung des Volkes auf Bundesebene -- 3. Beteiligung der Bevölkerung auf Berliner Landesebene -- a. Volksbegehren und Volksentscheid -- b. Volksabstimmung -- c. Volksinitiative -- 4. Direkte Demokratie auf bezirklicher Ebene -insbesondere Bürgerentscheide -- VI. Rechtssetzung durch die Berliner Verwaltung -- 1. Grundsätzliche Begrifflichkeit - unmittelbare und mittelbareStaatsverwaltung -- 2. Aufbau und Organisation der vollziehenden Gewalt in Berlin -- a. Senat als Regierung und Teil der vollziehenden Gewalt -- b. Hauptverwaltung als Teil der unmittelbaren Landesverwaltung -- c. Bezirksverwaltung als Teil der unmittelbaren Landesverwaltung -- (1) Das Bezirksamt -- (2) Die Bezirksverordnetenversammlung -- d. Die mittelbare Landesverwaltung -- 3. Aufgabenverteilung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung -- 4. Aufsicht -- 5. Rechtssetzung -- a. Gesetzesentwürfe -- b. Rechtsverordnungen -- c. Verwaltungsvorschriften -- d. Rundschreiben -- e. Satzungen -- f. Geschäftsordnungen -- VII. Rechtssetzungen durch Private -- 1. Juristenrecht ist keine Rechtsquelle -- 2. Rechtsgestaltung als Akt der privaten Rechtssetzung -- 3. Selbstregulation und regulierte Selbstregulation -- 4. Einsatz Privater bei der Vorbereitung staatlicher Rechtssätze -- VIII. Stufenordnung der Rechtsordnung -- 1. Position des Europarechts -- a. Rechtsquellen des Europarechts -- b. Verhältnis zum nationalen Recht -- c. Umgang der Verwaltung mit möglicherweise unwirksamem Unionsrecht -- d. Nationaler Handlungsbedarf aufgrund europäischer Rechtsakte -- 2. Position des Grundgesetzes -- 3. Position der Allgemeinen Regeln des Völkerrechts -- 4. Position der Bundesgesetze und Rechtssätzeder Bundesverwaltung.
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5. Position des Landesrechts -- 6. Position des Gewohnheitsrechts -- 7. Position der Regelungen zum kollektiven Arbeitsrecht /beschränkte Normsetzungsbefugnisder „Religionsgesellschaften" -- Kapitel 3 Prozess der Rechtssetzung im Land Berlin - inklusive Erwägungen zum Bürokratieabbau und zur Gesetzesfolgenabschätzung -- I. Impulse für einen Rechtssatz -- II. Konzeptphase -- 1. Aufnahme des Ist-Zustandes -- 2. Folgenabschätzung -- 3. Entscheidung über eine Regelung, Zeitplan und Eckpunkte -- III. Exkurs: Kommunikation der Rechtssetzung -Öffentlichkeitskommunikative Begleitung -- IV. Entwurfsphase -- 1. Anfertigen des Entwurfes -- a. Digitale Erarbeitung des Entwurfes -- b. Informations- und Inspirationsquellen -- c. Inhalt -- (1) Arten von Rechtsnormen und Stilelemente -- (2) Inhaltliche Klarheit - insbesondere Verweise -- (3) Bestimmtheitsgebot -- (4) Vertrauensschutz -Rückwirkung -- (5) Besonderheiten bei Regeln über die Anerkennung der Berufsqualifikation,Aufnahme oder Ausübung eines Berufes -- (6) Übermaßverbot - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- (7) Zitiergebot -- (8) Verbot des Einzelfallgesetzes -- (9) Zeitpunkt und Dauer der Geltung -- d. Erwägungen zum Bürokratieabbau -- (1) Erfüllungsaufwand -- (2) „One-in-one-out" Prinzip auf Bundesebene -- e. Rechtsförmlichkeit -- (1) Sprache der Rechtssätze -- (2) Überschriften der Rechtssätze -- (3) Eingangsformeln und Bezeichnung der Senatsverwaltungen -- (4) Gliederung der Rechtssätze -- f. Begründung -- (1) Charakterisierung der Begründung im Unionsrecht, Grundgesetz,Verfassung von Berlin, Landesgesetzen und Geschäftsordnungen -- (2) Konkrete Begründungsinhalte und ihr Ort gemäß der GGO II -- g. Hausabstimmung -- 2. Beteiligung weiterer Senatsverwaltungen, des LandesBrandenburg, des Rates der Bürgermeister und andereröffentlicher Stellen.
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a. Beteiligung betroffener Senatsverwaltungen und der RegierendenBürgermeisterin bzw. des Regierenden Bürgermeisters -- b. Gelegenheit zur Stellungnahme für das Land Brandenburg -- c. Beratung durch den Rat der Bürgermeister -- d. Beteiligung weiterer (öffentlicher) Stellen -- e. Exkurs zum Normenkontrollrat/Normprüfstelle -- 3. Beteiligung der Fachöffentlichkeit -- a. Zuleitung an Fachkreise und Verbände -- b. Exkurs: Handhabung beim Bund -- c. Parallele Kenntnisnahme des Entwurfes durch das Abgeordnetenhaus -- 4. Auswertung der eingebrachten Stellungnahmenund Endfassung des Referentenentwurfes -- 5. Senatsvorlage und -beschluss eines Gesetzesentwurfesmit Vorlage an das Abgeordnetenhaus bzw. Senatsvorlageund -beschluss einer Rechtsverordnung -- a. Aufbau und Inhalt der Senatsvorlage samt Entwurf der Vorlagean das Abgeordnetenhaus -- (1) Senatsvorlage zur Beschlussfassung -- (2) Vorlage an das Abgeordnetenhaus -- (3) Entwurf einer Pressemitteilung -- b. Vorbereitung der Senatsvorlage und Verfahren der Mitzeichnunganderer betroffener Senatsverwaltungen -- 6. Information der Allgemeinheit -- a. Handhabung auf Berliner Landesebene -- b. Exkurs: „Gläserne Gesetze" auf Bundesebene -- V. Beratung und Verabschiedung eines Gesetzes im Berliner Abgeordnetenhaus sowie bei einer Rechtsverordnung Beschluss des Senates oder Erlass durch ein Senatsmitglied -- VI. Erlass und Verkündung -- VII. Berichtigung, Rechtsbereinigung, Beobachtung der Wirkungen des Rechtssatzes -- Glossar -- Literaturverzeichnis -- Verzeichnis der verwendeten Rechtsnormen -- Stichwortverzeichnis -- Leere Seite.
Language:
German
Subjects:
Law