UID:
almahu_9948664196902882
Format:
1 online resource (214 p.)
Edition:
1st, New ed.
ISBN:
9783653001860
Series Statement:
Europäische Hochschulschriften Recht 5046
Content:
Das Übergangsmandat zielt darauf ab, die Beschäftigten in der für sie besonders kritischen Phase im Anschluss an eine Umstrukturierung vor dem Verlust der Beteiligungsrechte zu schützen. Der Gesetzgeber hat dieses Schutzbedürfnis der Beschäftigten anerkannt und seit 1991 in mehreren Einzelvorschriften Regelungen über eine zeitlich begrenzte Fortdauer der Amtszeit des Betriebsrates getroffen, um vertretungslose Zeiträume bis zur Wahl einer neuen kollektiven Interessenvertretung zu vermeiden. Durch das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene BetrVerf-Reformgesetz wurde das allgemeine Übergangsmandat des Betriebsrates in § 21a BetrVG verankert. Es ist jedoch festzustellen, dass eine umfassende Ausgestaltung nicht erfolgt ist, weswegen das Übergangsmandat des Betriebsrates nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion ist. Problematisch sind z. B. die Fragen, wann eine das Übergangsmandat auslösende Umstrukturierung vorliegt und ob auch anderen kollektiven Gremien ein Übergangsmandat zuzuerkennen ist.
Note:
Doctoral Thesis
,
Aus dem Inhalt: Die Vorgaben der Richtlinie 2001/23/EG – Gebot der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung – Das Übergangsmandat des Betriebsrates – Das Übergangsmandat sonstiger Gremien – Sprecherausschuss der leitenden Angestellten – Schwerbehindertenvertretung – Das Übergangsmandat des Personalrates – Mitarbeitervertretungsordnung – Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD.
Additional Edition:
ISBN 9783631602621
Language:
German
DOI:
10.3726/978-3-653-00186-0
URL:
https://www.peterlang.com/view/product/12964?format=EPDF
URL:
Volltext
(lizenzpflichtig)