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    UID:
    almahu_9949980395402882
    Umfang: 1 Online-Ressource (XVI, 373 Seiten)
    Ausgabe: 1. Aufl.
    ISBN: 9783161646744
    Serie: Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen
    Inhalt: Does German civil law recognize involuntary assignment of liabilities to enrich someone besides voluntary contractual obligations? Thomas Lobinger examines this problem and provides suggestions for its solution.Contractual obligation of value-adding performance requires volition on the part of the obligator according to the traditional doctrine. Judicial decisions and scientific research today recognize such obligations also in the absence of volition. The author examines the scope of the modern concepts on the emergence of value-adding performance obligation in civil law based on the principle of volition. He gives a special treatment of insignificant mental reservations and legal implications in transactions involving mistake. He also examines the problem of the lack of conscious declaration and gives a new interpretation of §§ 170 ff. BGB dealing with agents liability and representation by estoppel.
    Inhalt: Erkennt das deutsche bürgerliche Recht neben willentlich eingegangenen rechtsgeschäftlichen Bindungen grundsätzlich auch entsprechende ungewollte Verpflichtungen an? Thomas Lobinger untersucht diese Frage und entwickelt Lösungsvorschläge für zentrale Problemfälle.
    Inhalt: Verpflichtungen, die wie schuldvertragliche Leistungspflichten der Aufstockung des Gläubigervermögens dienen, erfordern nach traditioneller Lehre einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Schuldners. Demgegenüber erkennen Wissenschaft und Rechtsprechung solche Verpflichtungen heute in weitem Umfang auch dann an, wenn dieser Verpflichtungswille fehlt.Thomas Lobinger überprüft die Tragfähigkeit der von den modernen Lehren zumeist herangezogenen Verschuldens-, Vertrauens-, Verkehrsschutz- und Verantwortungsgesichtspunkte und weist im Anschluß daran auf die grundlegenden Ordnungsmuster des Bürgerlichen Rechts hin. Dabei zeigt sich, daß man im Hinblick auf die Entstehung vermögensaufstockender Leistungspflichten für das Bürgerliche Recht auch heute noch vom Willensprinzip als Grundregel ausgehen muß. Deutlich gemacht wird ferner, daß die zentralen Vorschriften des BGB über Rechtsgeschäfte dieser Grundregel auch weitgehend entsprechen. Thomas Lobinger untersucht insbesondere den Grundsatz der Unbeachtlichkeit geheimer Vorbehalte sowie die gesetzliche Irrtumsregelung. Für die Problematik des fehlenden Erklärungsbewußtseins unterbreitet er einen neuen Lösungsvorschlag. Außerdem interpretiert er die sogenannten Rechtsscheinvollmachten der §§ 170 ff. BGB sowie die Erfüllungshaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB neu. Abschließend sucht er nach einem neuen dogmatischen Fundament für die Lösung der Problematik faktischer Vertragsverhältnisse der Daseinsvorsorge und des sozialtypischen Verhaltens.
    Anmerkung: PublicationDate: 20250305
    Sprache: Deutsch
    Bibliothek Standort Signatur Band/Heft/Jahr Verfügbarkeit
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