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    Online Resource
    Online Resource
    Berlin, Heidelberg : Springer Berlin Heidelberg
    UID:
    b3kat_BV042463082
    Format: 1 Online-Ressource
    ISBN: 9783642997051 , 9783642988905
    Series Statement: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, Abteilung Rechtswissenschaft 14
    Note: I. Übel'sicht. Der Grundgedanke, der das Urheber- und das Erfinderrecht durchzieht, ist Schutz der geistigen Arbeit gegen Ausbeutung durch andere. Was an ideellen und materiellen Werten in dem Erzeugnisse geistiger Tätigkeit steckt, soll - mit gewissen Einschränkungen - dem Vollbringer dieser Tätigkeit aus­ schließlich gehören und er allein soll darüber bestimmen, ob und in welchem Maße die Mitwelt daran teilnehmen dürfe; ihm allein soll insbesondere die wirtschaftliche Verwertung des Ergebnisses seiner Arbeit zustehen. Diese ausschließlichen Befug­ nisse zu gewährleisten und mit dementsprechenden Schutzmitteln auszustatten, war die Aufgabe der gesetzlichen Bestimmungen, deren wesentlicher Inhalt hier zur Darstellung gelangen solL "Urheber" seines Werkes ist natürlich auch der Erfinder, und so ließe sich die Gesamtheit der auf den Schutz geistiger Schöpfungen bezüglichen Rechtßsätze unter dem Begriffe "Urheberrecht" zusammenfassen. Dies geschieht auch mehrfach, indem man dem sog. geistigen Urheberrecht, d. i. dem UR. an Werken der Literatur und Kunst, ein "gewerbliches" UR. gegenüberstellt und unter diesem neben dem Musterrecht das Erfinderrecht begreift
    Language: German
    Library Location Call Number Volume/Issue/Year Availability
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