Format:
1 Online-Ressource (XIII, 471 S.).
Edition:
Zweite, Neu Bearbeitete Auflage
ISBN:
978-3-662-00570-5
,
978-3-662-00571-2
Series Statement:
Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft : Abteilung Rechtswissenschaft
Note:
§ 1. Vom Urheberrecht im allgemeinen 1. Die Urheberrechtsordnung regelt die Rechtsverhältnisse an Werken der Literatur und der Kunst. Die Rechtsordnung schützt das literarische und künstlerische Schaffen, indem sie an die Ergebnisse dieses Schaffens anknüpft: Gegenstand des Urheberrechts sind die Werke, die als Gebilde der Sprache oder der Musik, als Bilder, Plastiken, Bauten oder als sonstige Schöpfungen aus literarischer oder künstlerischer Arbeit erwachsen. 1. Grundlage der deutschen Urheberrechtsordnung sind zwei Urheberrechtsgesetze: Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst von 1901 (LUG) und das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie von 1907 (KUG). Diese Zweiteilung ist aber sachlich nicht begründet. Die Regeln, die für die Werke der Literatur und der Kunst gelten, stimmen in ihren Grundzügen miteinander überein. In den meisten Auslandsstaaten bestehen einheitliche Urheberrechtsgesetze. Auch in Deutschland ist im Zuge der Reform des Urheberrechts, an der seit dem Ende der 20er Jahre gearbeitet wird, eine Zusammenfassung in einem gemeinsamen Gesetz geplant
Language:
German
Keywords:
Verlagsrecht
;
Urheberrecht
;
Urheberrecht
;
Verlagsrecht
;
Enzyklopädie
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Enzyklopädie
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Enzyklopädie
DOI:
10.1007/978-3-662-00570-5
Author information:
Ulmer, Eugen 1903-1988