UID:
almafu_9958911531202883
Format:
1 online resource (229 p.)
ISBN:
3-428-52223-0
Series Statement:
Untersuchungen uber das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B, Rechtswissenschaft, Bd. 170
Content:
Hauptbeschreibung Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zum Lastschrifteinzug verlagert das Anfechtungsrisiko von Zahlungen in der Schuldnerinsolvenz auf den wertneutralen Zahlungsverkehr. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll Lastschriften auch dann widersprechen können, wenn die eingezogene Forderung berechtigt war und keine Einwendungen bestehen. Vor allem aus der Sicht der sich redlich verhaltenden Zahlstelle wirft diese Rechtsprechung neue Fragen auf. Dabei unterscheidet die Autorin zwischen den Genehmigungs- und Widerspruchsmöglichkeiten einer Lastschriftbel
Note:
Description based upon print version of record.
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Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universität Darmstadt, 2006.
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Geleitwort; Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; A. Einleitung; I. Wirtschaftliche Vorteile und Risiken des Lastschriftverfahrens aus der Sicht des Zahlungsempfängers und des Zahlungspflichtigen; II. Wirtschaftliche Vorteile und Risiken des Lastschriftverfahrens aus der Sicht der ersten Inkassostelle und der Zahlstelle; III. Die Rechtsprechung des BGH durch Urteile vom 4.11.2004 - IX ZR 22/03, IX ZR 82/03, IX ZR 28/04; IV. Gang der Untersuchung; B. Überblick über den Ablauf und die Rechtsgrundlagen des Einzugsermächtigungsverfahrens; I. Abbuchungsauftragsverfahren
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dd) Berücksichtigung des Willens und der Interessen der Beteiligten(1) Interessen der beteiligten Kreditinstitute; (2) Interessen des Gläubigers und des Schuldners; ee) Schwebezustand als Kritik an Genehmigungstheorie?; ff) Erfüllung der Zahlungsforderung im Grundverhältnis als zwingende Frage der zivilrechtlichen Einordnung der Einzugsermächtigung?; h) Zwischenergebnis; 2. Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten; a) Lastschriftabrede zwischen Gläubiger und Schuldner; b) Inkassovereinbarung zwischen Gläubiger und Gläubigerbank; c) Interbankenverhältnis; aa) Abwicklungsmöglichkeiten
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bb) Rückgabe von Lastschriften(1) Nicht eingelöste Lastschriften; (2) Widersprochene Lastschriften; (a) Ausgleichsansprüche der Zahlstelle bei berechtigt widersprochenen Lastschriften nach Ablauf von sechs Wochen seit der Belastungsbuchung; (aa) Anspruch gegen Gläubiger; (bb) Anspruch gegen erste Inkassostelle; (cc) Einvernehmliche Einigung mit erster Inkassostelle und Schadensersatzanspruch gegen Schuldner; (b) Zwischenergebnis; d) Verhältnis zwischen Zahlstelle und Schuldner; C. Möglichkeiten der Genehmigung der Belastungsbuchung im Zusammenhang mit der Insolvenz des Lastschriftschuldners
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I. Möglichkeiten der Genehmigung1. Ausdrückliche Genehmigung; 2. Genehmigung durch Schweigen und Genehmigung durch konkludentes Verhalten; a) Genehmigung gemäß Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken; aa) Motivation zur Einführung von Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken; bb) Wirksamkeit von Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken; (1) Keine Unwirksamkeit gemäß 308 Nr. 5 BGB; (2) Keine Unwirksamkeit gemäß 307 BGB; b) Konkludente Genehmigung durch widerspruchsloses Fortsetzen des Zahlungsverkehrs; aa) Rechtsprechung des BGH; bb) Auffassungen im Schrifttum; cc) Stellungnahme
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II. Die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzantragsverfahren
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German
Additional Edition:
ISBN 3-428-12223-2
Language:
German