ISSN:
0944-7652
Content:
"Die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID) hat durch die Stellungnahme der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz (EK-RhPF) und den Diskussionsentwurf für eine Richtlinie der Bundesärztekammer zur PID (REP-BÄK) eine eindeutige Richtung auf Einführung der Methode in Deutschland erhalten. In den medizinischen, rechtlichen und ethischen Ausführungen der EK-RhPf kommen zahlreiche wichtige Aspekte zu kurz: Embryonenverbrauch für die diagnostische Prozedur mit Verlusten und für die Forschung wird verschwiegen; die Planung von PID mit Herstellung von Embryonen, Diagnostik und Selektion und die vom Arzt hergestellte "Schwangerschaft auf Probe" wird verleugnet; Indikationsrestriktionen werden vorgegeben, die medizinisch und ethisch nicht haltbar sind. Die REP-BÄK fusst auf dieser Stellungnahme, akzeptiert jedoch nur engere Indikationssetzungen, die nach den Erfahrungen der Pränataldiagnostik nicht praktikabel sind. Der REP-BÄK versucht PID in die IVF- Richtlinien zu zwängen, was methodisch und ethisch nicht einleuchtet. Soll PID in Deutschland eingeführt werden, dann muss das Embryonenschutz-Gesetz geändert und der bisherige Embryonenschutz aufgegeben werden. Die vorgeschlagene Scheinlösung kann nicht überzeugen. Die Öffentlichkeit braucht komplette Informationen, ehrliche ethische Diskussionen und gesetzliche Sicherheit für die Entscheidung: PID - ja oder nein!"
In:
Zeitschrift für medizinische Ethik, Leiden, The Netherlands : Brill | Mentis, 1993, 46(2000), 2, Seite 123-136, 0944-7652
In:
volume:46
In:
year:2000
In:
number:2
In:
pages:123-136
Language:
German
Keywords:
Behinderung
;
Bioethik
;
Präimplantationsdiagnostik
;
Embryonale Stammzelle
;
Ethik
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