Format:
1 Online-Ressource (302 Seiten)
Edition:
1st ed
ISBN:
9783748921660
Note:
Description based on publisher supplied metadata and other sources
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Cover -- Einführung -- Teil 1 Das Phänomen neuer Kommunikationsmedien und die dogmatischen Grundsätze zur Täterschaft und Teilnahme als Ausgangspunkt für die Anayse der Strafbarkeit des Kommentierenden -- Erster Abschnitt: Spezifische Probleme der Cyberkriminalität -- A. Technischer Hintergrund -- B. Besonderes Verbreitungspotential und die damit verbundene Gefährlichkeit -- C. Konfliktpotential -- I. Konflikte unter den Beteiligten -- II. Konflikte zur Rechtsordnung -- Zweiter Abschnitt: Das Verhältnis von Täterschaft und Teilnahme bei der Kommentierung fremder Statusmeldungen in sozialen Netzwerken -- A. Das Problem -- B. Grundlagen -- C. Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme -- I. Gemäßigt subjektive Teilnahmetheorie -- II. Die Tatherrschaftslehre -- III. Zwischenergebnis -- D. Täterschaftliche Verantwortlichkeit für fremde Inhalte -- I. Täterschaftliche Verantwortlichkeit für fremde Inhalte durch bloße Weiterverbreitung der Ursprungsaussage -- 1. Täterschaftliche Verantwortlichkeit durch Zugänglichmachen des fremden Inhalts mittels Einrichten und Vorhalten von Hyperlinks -- a) Befürworter einer täterschaftlichen Verantwortlichkeit des Link-Setzers -- b) Gegner einer täterschaftlichen Verantwortlichkeit des Link-Setzers -- c) Vermittelnde Ansicht -- 2. Übertragbarkeit der Grundsätze zur täterschaftlichen Verantwortlichkeit des Link-Setzenden auf die Kommentierung von Statusmeldungen -- II. Täterschaftliche Verantwortlichkeit für fremde Inhalte durch Weiterverbreitung und Identifizierung mit der Ursprungsaussage -- 1. Täterschaftliche Verantwortlichkeit durch Weiterverbreitung bei der die Wiedergabe unmissverständlich als eigene erfolgt -- 2. Übertragbarkeit der Grundsätze zur Täterschaftliche Verantwortlichkeit für fremde Inhalte auf die Kommentierung von Statusmeldungen -- a) Ansicht der Literatur -- b) Ansicht der Rechtsprechung
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aa) Entscheidung OLG Frankfurt a.M. -- bb) Entscheidungen des OLG Dresden -- cc) Entscheidung des BG Zürich -- c) Stellungnahme -- III. Zwischenergebnis -- Dritter Abschnitt: Die Teilnahme - Dogmatische Grundsätze als Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen zur Strafbarkeit des Kommentierenden - -- A. Der Strafgrund der Teilnahme -- I. Die Schuld- und Unrechtsteilnahmelehren -- II. Die Verursachungstheorien -- 1. Die reine Verursachungstheorie -- 2. Akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie -- 3. Die gemischte Verursachungstheorie (Roxin) -- III. Das über die akzessorische Verursachung hinausgehende eigene Unrecht der Teilnahme -- 1. Das Unrecht der Anstiftung -- 2. Das Unrecht der Beihilfe -- IV. Abschließende Stellungnahme -- B. Die objektive Beziehung zwischen Teilnahme und Haupttat -- I. Die objektiven Tatbestandsmerkmale der Anstiftung gem. 26 StGB -- 1. Die Anstiftungshandlung "zur Tat bestimmen" -- a) Die reine Verursachungstheorie -- b) Lehre von der kommunikativen Beeinflussung -- c) Stellungnahme -- 2. Sonderfall: Modifikation des Tatplans -- a) Umstiftung -- b) Aufstiftung -- c) Abstiftung -- d) Abgrenzung zur psychischen Beihilfe -- 3. Anstiftungsadressat -- a) Ein zahlenmäßig überschaubarer bzw. individuell bestimmbarer Personenkreis -- b) Ein personell unbegrenzter Adressatenkreis -- c) Stellungnahme -- II. Die objektiven Tatbestandsmerkmale der Beihilfe gem. 27 StGB -- 1. Der zeitliche Rahmen der Beihilfe -- a) Der frühmöglichste Zeitpunkt -- b) Der spätmöglichste Zeitpunkt, sog. sukzessive Beihilfe -- c) Parallelproblem: Sukzessive Mittäterschaft -- d) Dauerdelikte -- 2. Die Tathandlung "Hilfe leisten" -- a) Die besondere Problematik der psychischen Beihilfe -- aa) Die psychische Beihilfe in Gestalt einer Unterstützung "durch Rat" -- bb) Die psychische Beihilfe durch Bestärkung des Tatentschlusses -- cc) Zwischenfazit
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b) Der Tatentschluss -- aa) Der Tatentschluss als subjektiv unbedingter Handlungswille -- bb) Der Tatentschluss als vorbereitende Handlung auf die Rechtsgutsverletzung (Arzt) -- cc) Die Tat als wesensbestimmendes Element des Tatentschlusses (Puppe) -- dd) Der Tatentschluss als Übergewicht der zum Delikt hindrängenden Motive (Roxin) -- ee) Stellungnahme -- 3. Die Kausalität -- a) Die Ansicht der Rechtsprechung -- b) Ansicht der Literatur -- c) Stellungnahme -- d) Besonderheiten der kausalen psychischen Beihilfe -- aa) Das Problem -- bb) Feststellung der Kausalität -- cc) Die Risikoerhöhung -- dd) Stellungnahme -- Vierter Abschnitt: Besonderheiten der Kommunikation im Internet -- A. Verbale und nonverbale Kommunikation -- B. Kommunikation als strafrechtsrelevantes Verhalten -- 2 Teil Übertragung der Grundsätze und Überlegungen an konkreten Straftatbeständen -- Erster Abschnitt: Äußerungsdelikte in Bezug auf die Strafbarkeit des Kommentierenden -- A. Problemaufriss -- B. Internetbeleidigung -- I. Grundlagen -- II. Rechtliche Einordnung internetspezifischer Phänomene -- 1. Cybermobbing -- 2. Erhöhter Unrechtsgehalt bei Internetbeleidigungen -- III. Einordnung in Täterschaft und Teilnahme -- 1. Täterschaftliche Verantwortlichkeit durch Kundgabe eigener Missachtung -- 2. Täterschaftliche Verantwortlichkeit durch verbalen Kommentar -- a) Verbaler Kommentar mit ehrverletzendem Inhalt -- b) Verbaler Kommentar mit ausdrücklich befürwortendem Inhalt -- c) Verbaler Kommentar mit neutralem Inhalt -- 3. Täterschaftliche Verantwortlichkeit durch nonverbalen Kommentar -- 4. Täterschaftliche Verantwortlichkeit durch Teilen-Funktion -- 5. Zusammenfassung der Ergebnisse zur täterschaftlichen Verantwortlichkeit des Kommentierenden -- IV. Mittäterschaftliche Begehung des Ursprungsautors und des Kommentierenden als Beteiligte -- 1. Gemeinsamer Tatplan
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a) Gemeisamer Tatplan durch Kommentierung -- b) Gemeinsamer Tatplan durch Hintergrundvereinbarung -- 2. Kommentar als wesentlicher Tatbeitrag -- 3. Zwischenergebnis -- V. Strafbarkeit des Kommentierenden wegen Beihilfe durch Weiterverbreitung der beleidigenden Äußerung -- 1. Zeitpunkt der Beihilfe -- a) Dauerdelikt durch divergierenden Beendigungszeitpunkt der Internetbeleidigung zur klassischen Beleidigung -- b) Sukzessive Beihilfe durch Unrechtsintensivierung -- aa) Aufrechterhaltung des tatbestandlichen Unrechts -- bb) Auseinanderfallen von Vollendung und Beendigung -- (1) Ausweitung des Deliktsbereichs durch Tatbestandsauslegung -- (2) Verjährung gem. 78a StGB -- (3) Beihilfe zur Beleidigung durch Unterlassen -- cc) Zwischenergebnis -- 2. Förderung der Haupttat durch Weiterverbreitung der beleidigenden Äußerung -- a) Verbale und nonverbale Kommentierungen ohne konkreten Aussagegehalt -- b) Sonderfall: Distanzierender Kommentar -- c) Zwischenergebnis -- 3. Neutrale Beihilfe durch Weiterverbreitung der beleidigenden Äußerung -- 4. Kausalität zwischen der Weiterverbreitung der bleidigenden Äußerung und der Unrechtsintensivierung -- 5. Besonderheit der Privatsphäre - Einstellungen -- a) Internetbeleidigung als Äußerung im geschützten Familienkreis -- b) Cybermobbing innerhalb geschlossener Gruppen -- c) Zwischenergebnis -- 6. Zusammenfassung der Ergebnisse zur Strafbarkeit des Kommentierenden durch Weiterverbreitung der beleidigenden Äußerung -- VI. Kritische Analyse ausgewählter Gerichtsurteile im Lichte der gefundenen Ergebnisse -- 1. Urteile des ArbG Dessau-Roßlau und BG Zürich -- 2. Urteile des OLG Dresden -- VII. Zusammenfassung -- C. Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten gem. 126 StGB -- I. Geschütztes Rechtsgut und Rechtsnatur -- II. Täterschaftliche Begehung durch den Autor der Statusmeldung
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1. Das Androhen von Straftaten (Abs. 1) -- 2. Vortäuschen einer bevorstehenden Tat (Abs. 2) -- 3. Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens durch Publikationsmedium soziale Netzwerke -- 4. Zwischenergebnis -- III. Teilnahmeform des Kommentierenden an 126 StGB -- 1. Beihilfestrafbarkeit des Kommentierenden an 126 StGB wegen Weiterverbreitung der Ursprungsmeldung -- a) Zeitpunkt der Beihilfe -- aa) Dauerdelikt durch internetbezogene Besonderheiten -- bb) Zwischenergebnis -- b) Beihilfe an 126 StGB durch Replikation und Weiterverbreitung der Ursprungsmeldung -- c) Beihilfe an 126 StGB durch Replikation und Weiterverbreitung der Ursprungsmeldung bei distanzierendem Kommentar -- d) Zwischenergebnis -- 2. Besonderheit der Privatsphäre - Einstellungen -- 3. Zwischenergebnis -- IV. Teilnahmeform des Kommentierenden an der angedrohten Katalogtat -- 1. Einordnung der Teilnahmeform an der Bezugstat- Abgrenzung Anstiftung gem. 26 StGB und Beihilfe gem. 27 StGB durch die Rechtsfigur des sog. omnimodo facturus - -- 2. Psychische Beihilfe an der Bezugstat durch Kommentierung der Statusmeldung -- a) Bestärkung des Tatentschlusses durch verbalen Kommentar mit ausdrücklich befürwortendem Inhalt -- b) Bestärkung des Tatentschlusses durch übrige Kommentierungsarten -- 3. Anforderungen an die Bestärkung des Tatentschlusses durch den Gehilfen -- 4. Zwischenergebnis -- V. Kritische Analyse ausgewählter Gerichtsurteile im Lichte der gefundenen Ergebnisse -- 1. Urteile des Landgerichts Aachen und des Amtsgerichts Wolfratshausen -- 2. Abwandlung zum Fall des Amtsgerichts Wolfratshausen -- VI. Zusammenfassung -- Zweiter Abschnitt: Schriftenverbreitungsdelikte in Bezug auf die Strafbarkeit des Kommentierenden -- A. Problemaufriss -- B. Anstiftung gem. 26 StGB und öffentliches Auffordern zu Straftaten gem. 111 StGB.
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I. Anstiftung gem. 26 StGB durch Kommentierung der Ursprungsmeldung
Additional Edition:
Erscheint auch als Druck-Ausgabe Tassis, Melina Die Kommentierung von Statusmeldungen in sozialen Netzwerken aus strafrechtlicher Perspektive Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020 ISBN 9783848777587
Language:
German
Subjects:
Law
Keywords:
Deutschland
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Online-Community
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Soziales Netzwerk
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Kommentar
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Beleidigung
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Aufforderung
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Straftat
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Volksverhetzung
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Teilnahme
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Hochschulschrift
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Hochschulschrift
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Hochschulschrift
URL:
Volltext
(URL des Erstveröffentlichers)
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