UID:
kobvindex_DGP1638600392
ISSN:
0028-5390
Content:
Der ungarische Justizminister erläutert zunächst die Notwendigkeit der geplanten ungarischen Verfassungsrevision. Er verweist darauf, daß die ungarische Verfassung von 1949 schon seinerzeit nicht die spezifischen gesellschaftlichen, ökonomischen und Machtbeziehungen Ungarns reflektiert habe und den bisher eingetretenen Veränderungen noch weit weniger entspricht. Sodann skizziert er die Schwerpunkte der anstehenden Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Dabei handelt es sich um die Grundprinzipien der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung (Pluralismus, Mehrparteiensystem), um die funktionale Trennung der Gewalten - Legislative (Parlament), Exekutive, Judikative (Verfassungsgericht), Neubestimmung der Rolle und Funktion der Partei (USAP) - sowie um die Verankerung der Menschen- und Bürgerrechte in der Verfassung. (BIOst-Klk)
Content:
Aus ungarischer Sicht
In:
The new Hungarian quarterly, Budapest : MTI, 1960, 30(1989), 113, Seite 31-35, 0028-5390
Language:
English